Lehrstück auf dem Affenfelsen: Wie Jürgen Zöllner im Fall Schavan für endgültige Klarheit sorgt

Das zumindest kann man der früheren Bildungsministerin nicht absprechen: Der Fall Schavan ist ein gelungenes Lehrstück. Eine der Lektionen, die es hier zu lernen gab, lautet: Eminenz allein ersetzt noch keine Evidenz. Die Eminenzen, die angetreten waren, um Annette Schavan zu retten, taten sich mit dieser Lektion allerdings ungemein schwer. Es war wohl völlig neuer Stoff für sie. Immer wieder versuchten sie es auf gewohnte Art. Am Ende waren sie eminent blamiert.

Aus dem Leitfaden für Oberpaviane

Wenn sich Eminenz gegen alle Evidenzen durchsetzen soll, muss sie nur stark genug auftreten. Angezeigt ist in solchem Fall ein Agieren in demonstrativer Gemeinsamkeit mit weiteren Eminenzen: So steht es in jedem Leitfaden für Oberpaviane. Nicht vorgesehen ist in solchen Gebrauchsanweisungen für Führungskräfte, dass das kollektive Gehampel und Gehabe der Oberen auf dem Affenfelsen keine Wirkung zeigt. Im Fall Schavan wurde der Leitfaden brav befolgt. [1, 2, 3] Doch die Unteraffen hat das alles nicht gejuckt. Die Eminenzen konnten es nicht fassen. Dieser üble Regelverstoß erklärt wohl die besondere Wut, mit der in eminenten Kreisen bis heute auf den Düsseldorfer Entzug reagiert wird: Hier wurde mehr entzogen als nur ein Doktorgrad.

Ein Lehrstück ist nicht erst dann gelungen, wenn alle, aber auch wirklich alle die Lektion begriffen haben. Im Fall der Eminenzen würde ein Begreifen ja auch auf die Infragestellung der eigenen Eminenz hinauslaufen. Aus dieser Unmöglichkeit ergeben sich schöne Wiederholungseffekte, bei denen das erneute Scheitern der Probanden an derselben Versuchsanordnung die zu lernende Lektion nochmals verdeutlicht. Soeben ist der langjährige Berliner Wissenschaftssenator und rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) zur Wiederholungsprüfung angetreten. Er hatte schon im Februar 2013 ein „Lernen aus dem Fall Schavan“ eingefordert:

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat recht mit ihrer Kritik an der Universität Düsseldorf. Zu den Grundsätzen wissenschaftlicher Qualitätssicherung gehört die fachwissenschaftliche Expertise, das Mehraugenprinzip, die Trennung von Begutachten, Bewerten und Entscheiden. Somit hätte das Überprüfungsverfahren eine andere Struktur haben müssen, wobei es für die Wissenschaft gar keine Rolle spielt, ob das praktizierte Verfahren formal korrekt war. Die Universität Düsseldorf hat also […] Grundsätze der Wissenschaft, vermutlich vorsätzlich und systematisch, missachtet. [4]

Hier musste eingegriffen werden, damit sich Derartiges nicht wiederholen konnte. Wenige Tage zuvor hatten bereits zwei andere Eminenzen, HU-Präsident Jan-Hendrik Olbertz und der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, Jürgen Mlynek, in leitfadengetreu gemeinsamem Auftreten verlangt, dass in Plagiatsverfahren künftig nicht mehr nur „die generellen Vorgaben des Verwaltungsrechts“ gelten sollten: Hochschulrektorenkonferenz und Deutsche Forschungsgemeinschaft müssten für solche Verfahren einen „Referenzrahmen formulieren“. Nebenher wollte Olbertz bei dieser Gelegenheit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Gleichbehandlung dadurch zu besserer Geltung verhelfen, dass „bei Fällen von großem öffentlichem Interesse“, etwa wenn es um „ein Mitglied der Bundesregierung“ ging, die Sache nicht nur durch die zuständige Fakultät, sondern gleich auch durch die Universitätsleitung behandelt werden sollte. [5]

Bundesweit Rechtsklarheit

Es war eminent wichtig, dass sich ein Fall Düsseldorf nicht wiederholen konnte. Auch die neue Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka (CDU), sah das so. Anfang April 2013 wusste die Rheinische Post mitzuteilen, dass es nun bald ein Ende haben würde mit der universitären Willkür:

„Ich werde im Wissenschaftsrat vorschlagen, dass dort Standards für die Überprüfung von Doktorarbeiten entwickelt werden“, sagte Wanka. Dabei lägen Themen wie Gutachter, Dauer der Verfahren oder Verjährung auf dem Tisch. [6]

Tatsächlich hielt der Wissenschaftsrat noch im Juli 2013 eine Tagung zu „Wissenschaft in der Verantwortung. Gute wissenschaftliche Praxis und Qualitätssicherung in der Promotion“ ab, die den Wünschen der Ministerin gewiss auch insofern entgegenkam, als sich der Hauptvortrag des Zürcher Kulturwissenschaftlers Philipp Theisohn als dürftig verkappte Attacke auf die Düsseldorfer Plagiatsprüfer entpuppte. [7] Doch auch DFG und HRK waren nicht untätig. Sie mühten sich in dieser Phase vornehmlich mit der Frage ab, wie das Treiben der anonymen Whistleblower unterbunden werden könne. [8, 9]

Uwe Schummer (CDU), Obmann der Unionsfraktion im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung, erklärte damals im Interview, es

dürfe nicht in jeder Universität eigenes Recht gelten. Es müssten vielmehr bundesweit verbindliche Standards geschaffen werden. [10]

Kurz darauf twitterte Schummer frohe Kunde:

Gut, dass die Forschungsgemeinschaft Kriterien für die Überprüfung von Doktorarbeiten erarbeitet hat. Rechtsklare bunde[s]weite Standards. [11]

Doch die gerade überarbeiteten einschlägigen Empfehlungen der DFG enthielten nichts dergleichen. Auf einen entsprechenden Einwand blieb der Obmann im Bildungsausschuss ungerührt und verlegte die von der DFG bislang noch nicht erarbeiteten rechtsklaren bundesweiten Standards kurzerhand in die Zukunft und in andere Zuständigkeit:

Aber sie können daraus erwachsen. Hochschulrektorenkonferenz sollte sich damit beschäftigen. [11]

Das war die Marschrichtung: Passieren musste was, und wer das nun erledigte, ob Wissenschaftsrat, DFG oder HRK, das war einem wie Schummer eigentlich egal. Und solchen wie Olbertz und Mlynek ist es auch egal. Und einer Ministerin Wanka ist es auch ganz gleich, ob etwa Verjährungsregeln nun eigentlich vom Gesetzgeber oder vom Wissenschaftsrat erlassen werden. Und einem wie Zöllner ist das alles ganz gewiss ebenfalls egal. Solange nur endlich was geschieht.

Selbstverständliches zum Entzug

Ein Jahr und eine krachende Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf später ist noch immer nichts geschehen. Die im Fall Schavan als so dringend empfundene Eindämmung universitärer Willkür, die Einführung bundesweit rechtsklarer Standards, die verbindliche Festschreibung von allerlei zweckdienlichen Grundsätzen, nichts davon ist bislang erledigt worden. Nun versucht es Jürgen Zöllner abermals nach dem Leitfaden für Oberpaviane: Gemeinsam mit einer weiteren Eminenz, dem ehemaligen Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg, Peter Frankenberg (CDU), versucht er in der aktuellen Ausgabe des DHV-Organs „Forschung und Lehre“ Tatsachen zu schaffen, indem er Behauptungen aufstellt. Es sind im Wesentlichen die bereits sattsam bekannten Behauptungen, mit denen die Legitimität des Verfahrens der Düsseldorfer Fakultät in Zweifel gezogen werden sollte:

In den Verfahren zum Entzug des Doktorgrades habe sich eine „große Unsicherheit“ gezeigt, „notwendige Qualitäts- und Rechtsmaßstäbe“ seien teilweise nicht beachtet worden. Da eine fragwürdig gewordene Dissertation von „mangelnder Betreuung bzw. mangelnder Qualität des Überprüfungssystems“ zeuge, sei immer auch die Universität „Betroffene“. Zudem müssten grundsätzlich die bei der Promotion geltenden Maßstäbe auch bei der Aberkennung der Promotion angewandt werden. Daher müssten im Aberkennungsverfahren

zwei ungeschriebene Gesetze der Entscheidungsfindung in der Wissenschaft auf geeignete Art und Weise angewendet werden:
1. Betroffene dürfen nicht über ihre Angelegenheit entscheiden.
2. Derjenige, der inhaltlich beurteilt (Gutachter), darf nicht entscheiden. [12]

Grundsätzlich müssten immer „mindestens zwei fachnahe Gutachten erstellt werden“. Wegen der „Betroffenheit“ der Universität sei nicht nur die externe Begutachtung zwingend, sondern es müsse auch das letztlich entscheidende Gremium „um externe fachnahe Wissenschaftler erweitert werden.“ Nochmals machen Zöllner/Frankenberg deutlich, was vom Düsseldorfer Verfahren in Sachen Schavan zu halten ist:

In verschiedenen Verfahren der jüngsten Vergangenheit sind diese an sich selbstverständlichen Regeln negiert worden. Hier genügte der Universität ein Gutachten eines fachfremden Wissenschaftlers, dort wurde kein wirklich unabhängiger fachnaher Rat eingeholt oder Entscheidungsgremien entsprachen nicht wissenschaftlichen Anforderungen. Ob Gutmeinen, Unsicherheit, Selbstüberschätzung oder Interessenleitung: Solche Verfahren schaden der Reputation des Promotionswesens zumindest der betroffenen Universitäten, aber auch darüber hinaus. [12]

All das ist natürlich auf Düsseldorf gemünzt. Da mag dem dortigen Verfahren die vollständige Korrektheit noch so gerichtlich bescheinigt worden sein: Für die Wissenschaft spielt solch formale Korrektheit gar keine Rolle, wie Zöllner schon im Februar 2013 festgestellt hatte. Es geht hier vielmehr um die „an sich selbstverständlichen Regeln“, die in der Wissenschaft an sich sogar derart selbstverständlich sind, dass es bisher niemand für notwendig gehalten hat, sie irgendwo verbindlich festzuhalten.

Das muss nun nachgeholt werden. „Dankenswerterweise“, so schließen Zöllner/Frankenberg ihren Beitrag, „hat sich der Wissenschaftsrat und wohl auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft dieses Problems angenommen.“ Und dankenswerterweise haben die beiden Eminenzen diesen Beitrag geschrieben, um den Wissenschaftsrat und wohl auch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in ihrem Tatendrang nochmals ein wenig zu bestärken.

Eminenzenstuss unter Evidenzbeschuss

Es ist sehr verdienstvoll, dass die beiden früheren Minister noch einmal das Eminenzprinzip in all seiner Pracht vorführen, so wie es auf dem wissenschaftspolitischen Affenfelsen regiert. Oder doch regieren sollte. Denn gleich anschließend müssen wir miterleben, wie die beiden Eminenzen unter massiven Evidenzbeschuss geraten und vollständig zerlegt werden. Ausgerechnet der Ombudsmann der DFG für die Wissenschaft, Wolfgang Löwer, nimmt die Behauptungen des Ex-Minister-Duos auseinander, und gleich der erste Satz seiner Entgegnung macht unbarmherzig deutlich, worum es sich hier handelt. Um einen Haufen evidenten Stuss nämlich, und nichts weiter:

Um mit dem zu beginnen, was am Zwischenruf der beiden Minister a.D. Frankenberg und Zöllner richtig ist: Qualitätssicherung in Promotionsverfahren ist ein hochwichtiges Thema, wie die aufgedeckten Täuschungen gezeigt haben. [12]

Der Jürgen und der Peter haben also richtig erkannt, dass man über dieses Thema reden sollte. Alles, was sie dann zu diesem Thema gesagt haben, ist jedoch falsch. Und im Übrigen handelt es sich bei den zurückliegenden Fällen um aufgedeckte Täuschungen: Diese Täuschungen sind das Problem, nicht die Verfahren, die zu ihrer Aufdeckung geführt haben.

Löwer weist darauf hin, dass mit der Ausnahme des Falles des früheren Verteidigungsministers zu Guttenberg sämtliche Entziehungsverfahren gerichtlich überprüft und für korrekt befunden worden seien. Das spreche nicht für große Unsicherheit in den Verfahren, und die Behauptung, hier und da seien notwendige Qualitäts- und Rechtsmaßstäbe ignoriert worden, entbehre jeder Grundlage. Hier verweist Löwer ausdrücklich auf den Fall Schavan als beispielhaft:

Man lese das letzte Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das, mit jeder Sorgfalt gearbeitet, die Entziehungsentscheidung bestätigt. [12]

Die Annahme, dass eine nachträglich aufgedeckte Täuschung stets auch Versäumnisse der Universität bei Betreuung und Qualitätssicherung aufdeckt: Reichlich pauschal. Die Prämisse, bei der Aberkennung müssten die gleichen Maßstäbe gelten wie bei der Promotion: Verfehlt. Es handle sich um keine Prüfungsentscheidung, sondern um eine verwaltungsrechtliche Korrekturentscheidung, stellt Löwer klar. Hier gehe es allein um die „Sachverhaltsfeststellung, dass ein Plagiat vorliegt.“ Das sei im Regelfall eine recht triviale Angelegenheit und von der Fakultät in eigener Sachkunde zu erledigen. Auch die Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte zeige,

dass die Sachverhaltsfeststellung in den Täuschungsfällen ohne Gutachten auskommt: Sogar die Gerichte halten für die Sachverhaltsfeststellung bei einem Plagiat ihre eigene Sachkunde für ausreichend. „Gutachten“ werden […] also nicht benötigt […]. [12]

Ganz ähnlich liest es sich im Abschlussbericht der Düsseldorfer Fakultät zum Fall Schavan. In einer Fußnote findet sich eine Erläuterung des damaligen Prodekans Stefan Rohrbacher zum

Unterschied zwischen einem Gutachterverfahren, bei dem also die Einbeziehung (auswärtiger) Gutachter systematisch und unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles vorgesehen ist, und einer Kollegialprüfung seitens der Behörde (entsprechend dem Amtsermittlungsgrundsatz des Verwaltungsverfahrensgesetzes), bei der die Beratung und Entscheidungsfindung im Gremium notwendigerweise durch einen Berichterstatter vorbereitet werden muss. [13]

Demnach war das berüchtigt gewordene „Rohrbacher-Gutachten“ also kein Gutachten, sondern ein interner Bericht zur Sachverhaltsfeststellung. Die Erläuterung des früheren Prodekans macht deutlich, dass dies nicht nur eine semantische Unterscheidung ist:

Dabei mündet dieser Bericht zwar sinnvollerweise, ähnlich dem Gutachten, in ein Votum, er bereitet aber zugleich das gesamte für die Entscheidungsfindung potentiell relevante Material auf solche Weise auf, dass die übrigen Mitglieder des Gremiums in ihrem eigenständigen Nachvollzug der Befundung, in der Meinungsbildung […] und schließlich […] in der Entscheidungsfindung in keiner Weise eingeschränkt sind. [13]

Der Berichterstattung kommt also eine wesentlich andere Funktion zu, als sie ein externes Gutachten erfüllen kann. Auch im Rahmen einer solchen behördlichen Prüfung könne externe Expertise angefordert werden, wo dies etwa aufgrund mangelnder Kompetenz der Behörde nötig sei, konzediert Rohrbacher, um dann festzustellen:

Eine generelle Delegation der Verantwortung für die Ermittlung des Sachverhalts findet aber nicht statt. [13]

So sieht dies offenbar auch Löwer: Sachverhaltsfeststellung und Entscheidung liegen allein in der Verantwortung der zuständigen Fakultät.

Bliebe die Behauptung, als „Betroffene“ dürfe die Universität einen solchen Fall nicht allein prüfen und entscheiden: Unsinn, weil die verwaltungsrechtliche Lage verfehlend.

Für die Rücknahme von Verwaltungsakten ist die Erlassbehörde zuständig – und nicht wegen der Selbstbetroffenheit der Behörde jemand anderes. Das gilt auch für das gesamte Prüfungsrecht. [12]

Und schließlich der Einwand, Entscheidungsgremien entsprächen mitunter nicht wissenschaftlichen Anforderungen: Quatsch, denn im modernen Hochschulrecht seien nun mal die gewählten Mitglieder des Fakultätsrats zuständig, unter ihnen

Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung und Studenten. Sie tragen auf der Basis des sachkundig ermittelten Tatbestandes die Entscheidungslast der Entziehung oder Nichtentziehung. [12]

Fast regt sich Mitleid in uns: Einen solch gnadenlosen Totalverriss wie die Herren Zöllner und Frankenberg dürften zwei Minister in gemeinsamer Eminenzmission wohl selten erlebt haben.

Vom Nutzen der Simulation in der Wissenschaft

Der Wissenschaftsrat hat in seinem bedeutungsschweren Leben schon so manche Erklärung veröffentlicht. Zum Fall Schavan beispielsweise die glorreiche Erklärung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, [14] die Jürgen Zöllner im Februar 2013 so rundum zustimmungswürdig fand. Vom 14. Juli 2014 datiert eine Erklärung mit dem denkwürdigen Titel:

Simulation in der Wissenschaft besser nutzen! [15]

Der Wissenschaftsrat selbst hat hier freilich nur geringen Nachholbedarf. Gerade in der Angelegenheit Schavan hat er seine Simulationsfähigkeit zum besseren Nutzen der früheren Ministerin mehr als einmal unter Beweis gestellt. Im April 2013 erklärte sein Vorsitzender Wolfgang Marquardt im Interview, dass man die eminent wichtige Anregung der jetzigen Ministerin Wanka zur Entwicklung von verbindlichen Standards für die Überprüfung von Doktorarbeiten gerne aufgreifen werde:

Es ist auch nicht so, dass der Wissenschaftsrat sich mit diesen Fragen noch gar nicht befasst hat. Wir haben insbesondere im November 2011 uns geäußert zur Qualitätssicherung in Promotionsverfahren, also letztlich um Handlungsempfehlungen zu geben, die es vermeiden sollen, dass es zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, also speziell zu Plagiaten bei Promotionsarbeiten kommen soll. Und seither haben wir das Thema eigentlich auf der Agenda. [16]

Derzeit sei da gerade allerhand in Vorbereitung. Im Herbst wolle man sich gemeinsam mit DFG und HRK überlegen,

wie und in welcher Form wir uns an übergeordnete Empfehlungen heranmachen werden. [16]

Dringend geboten sei jedenfalls mehr Professionalität in den Entzugsverfahren:

Wir müssen die Professionalität erhöhen, ja, eine wirkliche Professionalität in dem Bereich etablieren. Was man sich da vorstellen kann, ist, dass man so was wie eine Bundeskonferenz der Ombudsgremien einsetzt, dass man sich vielleicht Referenzprozesse, Referenzverfahren ausdenkt, an die man sich halten kann. Oder, wenn man noch weiter geht, dass man vielleicht eine Gruppe von Personen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oder Personen mit einem starken Hintergrund im Wissenschaftsmanagement, qualifiziert, sodass man bundesweit auf diese Gruppe zurückgreifen kann im Ernstfall, der hoffentlich selten vorkommt, um eben mehr Verfahrenssicherheit zu gewinnen. Weil da doch eine ganze Reihe von spezifischen Kenntnissen dann nötig sind, wenn man mit einem solchen Fall konfrontiert wird. [16]

Das waren schöne Pläne, im April 2013. Und noch im März 2014, unmittelbar vor dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, erklärte Marquardt öffentlich, künftige Verfahren würden nicht mehr so ablaufen wie in Düsseldorf. Nun, im August, ist vom Wissenschaftsrat auf Anfrage zu erfahren, dass eine Erarbeitung von neuen Leitlinien für Plagiatsverfahren an Universitäten aktuell nicht geplant sei:

Allerdings seien die Ausschüsse des Gremiums „in der Lage, Themen relativ kurzfristig aufzugreifen“. [17]

Und die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Zöllner/Frankenberg „wohl auch“ mit diesem Problem eminent beschäftigt wähnten, hatte sich damit ohnehin nicht weiter befasst.

Was hinten rauskommt

Die Eminenzen auf dem Affenfelsen wollten mit ihren roten Gesäßflächen imponieren und haben sich dabei allesamt mächtig entblößt. Wichtiger als dieses Spektakel ist jedoch, dass sie mit ihrem erneuten Versuch, die Gestaltung der Verfahren zu beeinflussen, tatsächlich unwillentlich für eine endgültige Klärung gesorgt haben: Künftige Verfahren müssen, wenn sie ordentlich und nach Recht und Gesetz geführt werden sollen, gerade so gestaltet werden, wie das in Düsseldorf geschehen ist. Das in letzter Zeit an vielen Universitäten gewaltig aufgeblähte und zum Optimum der guten wissenschaftlichen Praxis erhobene Ombuds- und Sonderkommissionswesen hat in diesem Zusammenhang keine rechtliche Grundlage. Die Empfehlungen der DFG für gute wissenschaftliche Praxis sind hier irrelevant: Das sagt kein anderer als der Ombudsmann der DFG. Relevant sind allein hochschul- und verwaltungsrechtliche Normen, die zugleich allen Ansprüchen der Wissenschaftlichkeit Genüge tun. Zuständig sind allein und von Anfang an die Fakultäten. Wer mehr wissen will über Verfahren, die notwendige Qualitäts- und Rechtsmaßstäbe beispielhaft erfüllen, der lese das letzte Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

Vielleicht tritt ja nun die allseits ersehnte Standardisierung ein, die vielfach beschworene bundesweite Rechtsklarheit. Es müssten nur die Politiker und Wissenschaftsfunktionäre endlich damit aufhören, die Wissenschaft unter Vorspiegelung höherer Werte zum rechtsfreien Raum zu erklären, in dem man sich seine Grundsätze, Regeln, Normen und Prozeduren nach Belieben zusammenzimmern kann. Ein besonders sprechendes Dokument dieser Geringschätzung von Recht und Gesetz unter Inanspruchnahme einer vorgeblichen „Wissenschaftsethik“ ist die selbst für ihre Verhältnisse bemerkenswert verlogene Erklärung, mit der Annette Schavan im April 2014 ihren Verzicht auf eine weitere rechtliche Anfechtung des Entzugs ihres Doktorgrades begründet hat. [18] Das ist denn auch eine weitere Lehre, die aus dem Fall Schavan zu ziehen ist: Der Rechtsstaat endet nicht an den Hochschulpforten.

5 Antworten zu “Lehrstück auf dem Affenfelsen: Wie Jürgen Zöllner im Fall Schavan für endgültige Klarheit sorgt

  1. Dr. Hans-Joachim Friedrich

    Am besten, man gibt eine kommentierte Ausgabe von Schavans Dissertation heraus unter dem Titel „Was ist ein Plagiat?“
    Jeder angehende Doktorand kann sich dann zunächst einmal ein Bild davon machen, wie das Gegenteil einer wissenschaftlich fundierten Arbeit aussieht.
    Von negativen abschreckenden Beispielen lernt man oft am meisten, vor allem dann, wenn es sich hierbei um das Machwerk einer ehemaligen Bildungsministerin handelt!

    • Das Institut für Zeitgeschichte, München, hatte eine solche kommentierte Ausgabe bereits in Angriff genommen, finanziert von Kultusminister Spaenle, womöglich vorbei am damaligen Koalitionspartner. In einschlägigen Kreisen hieß es damals, nie wieder dürfe ein CSU-Minister über Plagiatsvorwürfe stolpern, die von einer Kabinettskollegin mit solch einer Doktorarbeit erhoben würden.
      Irgendwann, jedenfalls noch vor der Bundestagswahl, hat die Staatsregierung dann ihre Unterstützung für das Projekt zurückgezogen und beschlossen, sich lieber auf eine kommentierte Schulbuch-Ausgabe von „Mein Kampf“ zu konzentrieren. Das sei wichtiger für die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die bayerische Identität, hieß es dann.
      Wie umstritten dieses Umschwenken war, sieht man daran, dass nicht lange danach auch dieser Plan einer kommentierten Ausgabe wieder kassiert wurde, angeblich auf Anweisung von Seehofer selbst. Hinter den Kulissen gibt es wohl weiterhin Scharmützel, welchem der Bücher der Freistaat nun lieber eine kommentierte Ausgabe angedeihen lassen sollte. Die einen sagen, es gehe um die Zukunft des Wissenschaftsstandorts Bayern, die anderen meinen, erstmal müsse man mit der Vergangenheit ins Reine kommen.

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  3. Also, nach mehrmaligem Lesen besteht doch kein Zweifel, dass Zöllner und Frankenberg in Teilen ihrer Ausführungen richtig liegen. Denn zu Recht beklagen sie:

    „In verschiedenen Verfahren der jüngsten Vergangenheit sind diese an sich selbstverständlichen Regeln negiert worden. Hier genügte der Universität ein Gutachten eines fachfremden Wissenschaftlers, dort wurde kein wirklich unabhängiger fachnaher Rat eingeholt oder Entscheidungsgremien entsprachen nicht wissenschaftlichen Anforderungen.“ (a.a.O)

    Im Plagiatsfall Steinmeier wurde vom Präsidenten Mukherjee nicht die im §43(1) hess. Hochschulgesetz vorgeschriebene zuständige Fakultät beauftragt, sondern die in Promotions-/Verwaltungsverfahren unzuständige „Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“. Diese stellte das Vorverfahren ein aufgrund einer zweifelhaft fachgerechten Vorprüfung des ebenfalls unzuständigen und fachfremden Ombudsmanns Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker und seines fachfremden Stellvertreters Prof. i.R. Dr. Gerhard Kurz.

    Prof. i.R. Dr. Gerhard Kurz‘ Expertise in juristischen Dingen ist nun wirklich nicht gegeben, er ist Germanist, und Prof. Dr. Wolf-Dietrich Walker ist, was Plagiatserkennung angeht … – nunja, er ist halt Mediziner.

    Solcherlei Zustände sind schnellstens abzustellen, denn – ich zitiere Zöllner/Frankenberg –

    „Solche Verfahren schaden der Reputation des Promotionswesens zumindest der betroffenen Universitäten, aber auch darüber hinaus.“

    und

    “ Der Verdacht der „Selbstreinwaschung“ könnte andernfalls der Glaubwürdigkeit des Verfahrens schaden.“ (a.a.O)

    • Das ist natürlich theoretisch, ganz theoretisch, denkbar, dass die Ex-Minister Zöllner und Frankenberg diesmal gar nicht die von Zöllner zuvor eingeforderten „Lehren aus dem Fall Schavan“ ziehen und der Uni Düsseldorf noch mal eins überbraten und die Fakultäten an die Kandare nehmen wollten, sondern dass es ihnen diesmal darum ging, den Außenminister Steinmeier und vielleicht auch den Bundestagspräsidenten Lammert, die sich mit ihren Plagiatsangelegenheiten schon vom Haken glaubten, wieder an denselben zu hängen.

      Wahrscheinlich sogar. Ganz sicher wahrscheinlich. Vielleicht.

      Hat der Löwer wieder alles falsch verstanden.

      Und Olbertz paddelt ja auch noch irgendwo in seiner ewigen Tiefe rum und muss da ja auch mal langsam wieder auftauchen. Da kommt also bestimmt auch noch was nach. Eventuell.

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