Was bisher geschah …

4. September 1980 Annette Schavan reicht an der Philosophischen Fakultät der Universität Düsseldorf ihre Dissertation ein (Fach: Erziehungswissenschaft).
22. November 2005 Berufung zur Bundesministerin für Bildung und Forschung
Februar 2011 Plagiatsaffäre Guttenberg
Dezember 2011 Rechercheure der Internet-Plattform VroniPlag beginnen mit der Überprüfung der Dissertation von Annette Schavan.
Frühjahr 2012 Bei VroniPlag fällt eine Entscheidung gegen die namentliche Veröffentlichung des Plagiatsverdachts.
2. Mai 2012 Einer der VroniPlag-Rechercheure entschließt sich zum Alleingang. Auf der Internet-Plattform schavanplag veröffentlicht „Robert Schmidt“ die bisherigen Funde. Zugleich verständigt er die Medien und die Universität Düsseldorf.
Anfang Mai 2012 Die Philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf lässt durch ihren Promotionsausschuss eine Vorprüfung für ein eventuelles Rücknahmeverfahren vornehmen.
24. Mai 2012 Außerhalb des Verfahrens veröffentlichen prominente Erziehungswissenschaftler ein entlastendes Gutachten in der Presse.
ca. Ende Mai 2012 Ein mit der Berichterstattung betrautes Mitglied der Düsseldorfer Fakultät, eine Professorin der Erziehungswissenschaft, gibt den Auftrag zurück. Der Promotionsausschuss überträgt diesen Auftrag daraufhin auf seinen Vorsitzenden.
14. Juni 2012 Führende Vertreter des Wissenschaftsbetriebs wenden sich in der Presse gegen „ein Klima des Verdachts und der Bedrohung“ durch „immer neue Plagiatsvorwürfe“.
27. September 2012 Der Ausschussvorsitzende stellt sein Gutachten über die Dissertation fertig. Zur Vorbereitung auf eine für den 17. Oktober anberaumte Sitzung wird es den Ausschussmitgliedern übergeben.
Anfang Oktober Unter Bruch der Verschwiegenheitspflicht wird das Gutachten – vermutlich aus dem Kreis der Ausschussmitglieder oder ihrer Stellvertreter – an den SPIEGEL weitergegeben.
12. Oktober 2012 Annette Schavan konfrontiert den Rektor der Universität Düsseldorf damit, dass ihr durch Journalisten des SPIEGEL telefonisch Passagen aus dem Gutachten vorgehalten worden seien. Die Universität stellt ihr noch im Lauf desselben Tages das Gutachten zu.
14. Oktober 2012 SPIEGEL online verbreitet erste Vorabmeldungen zu einem Bericht über das Düsseldorfer Gutachten
15. Oktober 2012 Der Bericht über das Gutachten, das der Dissertation das “charakteristische Bild einer plagiierenden Vorgehensweise” und eine “leitende Täuschungsabsicht” bescheinige, erscheint im SPIEGEL.
17. Oktober 2012 Sitzung des Promotionsausschusses. Der Rektor der Universität entschuldigt sich bei Annette Schavan für den begangenen Vertrauensbruch. Die Universität habe Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. – Prominente Erziehungswissenschaftler veröffentlichen in der Presse ein Gegengutachten.
Anfang November Annette Schavan legt der Universität eine Stellungnahme vor.
12. Dezember 2012 Der Promotionsausschuss beschließt mit 7:0 Stimmen, der Fakultät die Eröffnung des Verfahrens zur Aberkennung des Doktorgrades zu empfehlen.
22. Januar 2013 Der Fakultätsrat entscheidet mit 14 Stimmen bei einer Enthaltung, dass das Hauptverfahren zu eröffnen ist.
5. Februar 2013 In seiner abschließenden Sitzung entscheidet der Fakultätsrat zunächst mit 13 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass der Tatbestand einer vorsätzlichen Täuschung durch Plagiat gegeben sei. In einem weiteren Entscheidungsschritt beschließt er mit 12 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den Entzug des Doktorgrades. Die Anwälte der Ministerin kündigen umgehend die Erhebung einer Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht an.
9. Februar 2013 Annette Schavan erklärt ihren Rücktritt vom Amt der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
20. Februar 2013 Die Anwälte von Annette Schavan reichen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ihre Klageschrift ein.
21. Februar 2013 Die Universität Düsseldorf bietet erneut an, das Prüfverfahren transparent zu machen und die entsprechenden Unterlagen zu veröffentlichen. Die Anwälte von Annette Schavan lehnen jedoch eine Offenlegung ab: Es sei „nicht sinnvoll, dies weiter in der Öffentlichkeit zu diskutieren.“
20. März 2014 Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weist die Anfechtungsklage von Annette Schavan ab: Die richterliche Sachprüfung habe ergeben, dass die Klägerin getäuscht habe, die Aberkennung des Doktorgrades sei rechtmäßig erfolgt. Schavan weist den Vorwurf der Täuschung abermals „entschieden“ zurück und kündigt die Prüfung weiterer rechtlicher Schritte an.
10. April 2014 Schavan erklärt, auf weitere rechtliche Schritte verzichten zu wollen, da bei einer juristischen Überprüfung nur „nach den Regeln des Verwaltungsrechts“ und nicht nach den „Grundregeln der Wissenschaftsethik“ verfahren werde. Sie erhebt zugleich erneut den Vorwurf, dass die Düsseldorfer Fakultät im Ergebnis eines falschen Verfahrens zu einem falschen Urteil gekommen sei.