Praktisch durchgängig, oder: Fenster auf für Steinmeier

Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat im Fall Frank-Walter Steinmeier (SPD) ein bemerkenswertes Verfahren zu einem bemerkenswerten Ende gebracht. Das Verfahren soll „doppelsträngig“ gewesen sein, womit man in Gießen glauben machen möchte, dass es mit der willkürlichen Vermischung von Kompetenzen und Instanzen, von Recht und Gesetz und selbstgemachten oder bei der DFG e.V. abgeschriebenen Hausregeln irgendwie seine Ordnung habe. Zu solcher Verquicksandung ist hier nichts wesentlich Anderes zu sagen als im Fall Marc Jan Eumann – nur wird man an der TU Dortmund mit Eumann so leicht wohl nicht in schöner Harmonie auseinanderkommen. In Gießen dagegen waren sich alle, alle einig.

Der Gießener Pressemitteilung zufolge wurde das „doppelsträngige“ Verfahren durch den Vorsitzenden der Kommission zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Wolf-Dietrich Walker, eingestellt. Dessen Einstellung hatte der Promotionsausschuss dann nur noch zu teilen, und so sah er „entsprechend“ die Voraussetzungen für einen Entzug des Doktorgrades als nicht erfüllt an. Das war aber demnach dann die Doppelstrangulierung des bereits eingestellten Verfahrens. Nun, so belehrt uns die Pressemitteilung, kann gegen diese Einstellung noch innerhalb von vier Wochen Beschwerde eingelegt werden. Und zwar durch den Präsidenten der JLU. [1]

Da ist es hilfreich, dass JLU-Präsident Joybrato Mukherjee den glücklichen Ausgang der Sache bereits mit unverkennbar großer Erleichterung vor der Presse verkündet hat, gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Kommission für gute wissenschaftliche Praxis und dem Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Martin Gutzeit. Der ist zugleich Vorsitzender des Promotionsausschusses. Sein fachlicher Bereich in der Juristerei ist das Bürgerliche Recht sowie das Arbeits- und Sozialrecht.

Ferner interessiert sich Gutzeit offenbar für Medizingeschichte. Für einen Traditionalisten wird man ihn wohl außerdem halten dürfen. Mitarbeiter von weiland Justus Liebig war in Gießen nämlich dermaleinst Max von Pettenkofer, der die Miasmentheorie vertrat: Üble Ausdünstungen aus Gruben und Kanälen waren demnach für Pest und Cholera verantwortlich. Abhilfe versprachen Nasenklammern, Motorradbrillen, Gesichtsmasken und Ganzkörperverhüllung.

Der Gießener Promotionsausschuss hat sich mit Steinmeiers Dissertation offensichtlich auf der Grundlage der Miasmentheorie beschäftigt. So kam Gutzeit zu dem Urteil:

Ein Irrtum über die Urheberschaft wird beim Leser nicht erregt. [2]

Kein Irrtum, keine Erreger, alles nur schlechte Luft – intensiv zu riechen, sobald man sich den Güllegruben von VroniPlag nähert. Nach dieser unzweideutigen Feststellung fährt dieser Jurist fort:

Zumindest aber fehlt es praktisch durchgängig am Täuschungsvorsatz, [2]

was zumindest bei der nächsten Geschwindigkeitskontrolle praktisch ist, weil man dann auf Herrn Gutzeit verweisen kann und darauf, dass man ja schon länger unterwegs ist und auf dieser Strecke zumindest praktisch durchgängig den Vorsatz hatte, brav zu sein – nur eben hier gerade nicht, wo man geblitzt wurde. Außerdem ist es vorliegend praktisch, wie durchgängig Gutzeit argumentiert: Wenn man die objektive Täuschung („die Zwillinge sehen sich täuschend ähnlich“) erst einmal ausgeschlossen hat, kann man die Frage der vorsätzlichen Täuschung („wollte Zwilling A, dass ich ihn fälschlich für Zwilling B halte?“) ganz entspannt angehen: Das bisschen Vorsatz – nicht der Rede wert. Praktisch durchgängig wird ja nichts erregt,

und schon gar nicht lässt sich sagen, der Autor habe in wesentlichem Umfange getäuscht, wie es unsere Promotionsordnung für den Entzug eines Doktorgrades aber verlangt. [2]

Wir können offenbar nicht erwarten, dass man als Gesichtsmaskenträger mit Taststöckchen das seitenweise Fehlen von Anführungszeichen zur Kenntnis nimmt – in einer Arbeit, die immer wieder über größere Abschnitte hinweg ein Zitat an das andere fügt. Ohne Anführungszeichen. Also in wesentlichem Umfange täuscht. Und für diese Feststellung ist es zunächst einmal nicht erheblich, ob auch ein Täuschungsvorsatz anzunehmen ist.

Die Promotionsordnung des Fachbereichs, dessen Dekan Herr Gutzeit ist, sagt übrigens auch in wesentlichem Umfange mehr, als uns hier suggeriert wird. Sie sagt in § 19:

(1) Der Promotionsausschuss hat den Vollzug der Promotion zu versagen, wenn sich vor Abschluss des Verfahrens herausstellt, dass
1.  die Doktorandin oder der Doktorand im Verfahren in wesentlichem Umfange getäuscht hat oder
2.  wesentliche Erfordernisse für die Promotion nicht erfüllt waren.

(2) Der Promotionsausschuss kann den Doktorgrad entziehen, wenn sich die in Absatz 1 genannten Gründe nachträglich herausstellen oder die aus der Promotion erworbenen Rechte nach § 16 Absatz 6 erloschen sind. [3]

Nach § 19 Absatz 2 kann also der Doktorgrad entzogen werden, wenn sich die in Absatz 1 genannten Gründe nachträglich herausstellen. Absatz 1 jedoch führt keineswegs nur die Täuschung in wesentlichem Umfange im Verfahren als Versagungsgrund an, sondern auch die Nichterfüllung wesentlicher Erfordernisse für die Promotion. Gleiches gilt nun für den Entzug des Doktorgrades. Und es ist nicht etwa so, dass Absatz 1 Satz 1 sich speziell auf die Dissertation bezieht, während dann Satz 2 die übrigen Umstände des Promotionsvorgangs meint. Vielmehr kann eine Täuschung „im Verfahren“ – auch „in wesentlichem Umfange“ – durchaus auch außerhalb der Dissertation erfolgen. „Wesentliche Erfordernisse für die Promotion“ wiederum sind durchaus nicht nur etwa in den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen oder im Bestehen der mündlichen Prüfung zu sehen, sondern auch in der Erfüllung der Anforderungen, die an die Dissertation selbst gestellt werden. Nach § 10 Absatz 1 der Promotionsordnung muss die Dissertation folgenden Ansprüchen genügen:

1. sie muss einen Fortschritt der wissenschaftlichen Erkenntnisse aufgrund selbständiger Forschung bringen;
2.  sie muss den methodischen Grundsätzen ihres Faches gerecht werden;
3. sie muss eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthalten;
4.  sie muss ihren Gegenstand klar und formal einwandfrei darstellen. [3]

Inwiefern die anführungszeichenlose Aneinanderreihung von Sätzen und Absätzen aus den Werken Dritter, wie sie in der Doktorarbeit von Frank-Walter Steinmeier Seite um Seite zu besichtigen ist, den methodischen Grundsätzen des Faches gerecht wird und eine den wissenschaftlichen Arbeitsprinzipien entsprechende Dokumentation über das ausgewertete Material und die herangezogene Fachliteratur enthält, war Dekan Gutzeit, dem Kommissionsvorsitzenden Walker und JLU-Präsident Mukherjee also keine Frage wert. Mukherjee beschrieb stattdessen die Vorzüge der Steinmeier-Dissertation:

Es handelt sich bei der Arbeit um ein solides wissenschaftliches Gebäude, das höchstens einige zugige Fenster hat. [4]

Und in einer Welt voll giftiger Miasmen sind zugige Fenster natürlich nicht als Pfusch am Bau zu werten.

Um Plagiate handelt es sich also nicht. Doch nicht nur handelt es sich nicht um Plagiate, es ist auch kein wissenschaftliches Fehlverhalten festzustellen. Denn, so der Kommissionsvorsitzende Walker, bei einer Arbeit von derartiger Originalität

führen allein Formulierungsübereinstimmungen mit anderen Veröffentlichungen in einem bestimmten quantitativen Umfang, verschiedene Verstöße gegen Zitierregeln sowie einzelne Stellen ohne Quellenangabe, bei denen ein Versehen nicht ausgeschlossen werden kann, nicht zu einem wissenschaftlichen Fehlverhalten. [1]

Schließlich führt ein liegen gelassener Regenschirm ja auch nicht zu Vergesslichkeit, sondern allenfalls zu einem Schnupfen. Man muss dem Kommissionsvorsitzenden Walker auch nicht die Frage stellen wollen, wie er sich denn etwa die Konstruktion der Steinmeier’schen Seite 65 unter besonderer Berücksichtigung der Fußnote 199 erklärt? Allerdings ist diese Seite nicht typisch für den bisherigen Befund. Doch es ist leider sehr wohl wahr, dass sich die Formulierungsübereinstimmungen mit anderen Veröffentlichungen „in einem bestimmten quantitativen Umfang“ finden lassen. Nämlich in einem sehr bestimmt sehr quantitativen Umfang. Und auch wenn wir annehmen wollen, dass der Doktorand – dem ja laut Vorwort für solchen Zweck die Lehrstuhlsekretärin zur Verfügung stand – beim Diktieren regelmäßig die Anführungszeichen nicht mitsprach, oder dass besagte hilfreiche Person beim Übertragen der Diktate von den Tonbändern die Anführungszeichen regelmäßig vergaß: Will man in Gießen allen Ernstes behaupten, dass die Unterlassung des Kandidaten Steinmeier, das fertig getippte Manuskript noch einmal sorgfältig durchzugehen, kein wissenschaftliches Fehlverhalten darstellt?

Man will. Und der Kommissionsvorsitzende Walker, ein Jurist mit den Arbeitsgebieten Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht, weiß hilfreich auszuführen:

Für den SPD-Politiker spreche außerdem, dass die Arbeit zu einer Zeit verfasst worden sei, in der es aufgrund der technischen Entwicklung schlicht nicht möglich war, gesamte Passagen einfach aus dem Internet oder digitalisierten Texten zu kopieren und ohne Fußnote in einen Text einzufügen. [4]

Wohl wahr, das ging damals noch nicht. Steinzeitmeier hatte keine anderen Hilfsmittel als den Faustkeil und die Lehrstuhlsekretärin. Und diese bedauerliche Härte, die allgemeine Ungnade der frühen Geburt, durch die der Kandidat leider noch daran gehindert war, sein Werk ganz rasch und umstandslos aus Internet und Digitalisaten zusammenzustoppeln: Sie stellt einen heftig zu berücksichtigenden Umstand dar.

Die nächste Überarbeitung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis durch DFG und HRK wird nach diesen Gießener Novellen nicht lange auf sich warten lassen.

9 Antworten zu “Praktisch durchgängig, oder: Fenster auf für Steinmeier

  1. Ich habe FWS schon richtig lieb gewonnen. Also fragmentarisch, z.B. hier: http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_178_01

    Es tun sich Abgründe auf an heimtückischer Bandübertragungsinterpretationszuschreibung. Gleichzeitig habe ich Visionen. Ich sehe FWS plastisch vor mir, vorlesend: „…ließen sich dem Gegenüber von Exekutive und Legislative… hochgestellt zwohundertzwoundfünfzig“

    Die Fachbereichssekretärinnenübertragungsbandinterpretation ist derart tiefsinnig, dass der Sinn des Satzes bis heute in den Tiefen des Steinmeierschen Werkes nicht gefunden wurde.

  2. Pingback: Das Plagiatsimperium schlägt zurück* | Erbloggtes

  3. Pingback: Umleitung: Bekenntnisschulen, Plagiatsverfahren, Mathematik, Evolution, Rechtschreibung, Fehler, SPD, Aufregung bei der WAZ und mehr. | zoom

  4. Also die Argumentation halte ich ja jetzt für Quatsch. Man stelle sich vor, jemand zeigt bei der Uni anonym an, dass eine Dissertation ihren Gegenstand nicht klar darstellt. Und dann muss die Uni den Doktor wegen fehlender Klarheit entziehen? Niemals. Ausserdem wüsste ich doch mal allzugern, was RA Bongartz eigentlich dazu sagt, dass der hochgejubelte Anonymus Schmidt bei Lammert so daneben lag.

    • § 19 Absatz 1 sagt, in welchen Fällen der Vollzug der Promotion versagt werden MUSS.
      Absatz 2 sagt, dass in diesen selben Fällen der Doktorgrad auch nachträglich entzogen werden KANN.
      Aus § 19 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Satz 4 ergibt sich weiter, dass der Doktorgrad nachträglich entzogen werden kann, wenn sich herausstellt, dass die Doktorarbeit ihren Gegenstand nicht klar und formal einwandfrei darstellt.
      Ob die Fakultät hierüber glücklich sein muss, kann dahinstehen. Sie kann aber nicht einfach so tun, als würde sich Absatz 2 nur auf Absatz 1 Satz 1 beziehen, und nicht auf den vollen Wortlaut von Absatz 1.

      Lammert betreffend könnte ich mich äußern, wenn ich einen begründeten Eindruck von der Qualität der Vorwürfe gewonnen hätte. Das war mir in diesem Fall trotz einiger Versuche nicht möglich. Ohnehin stehen für mich aber die jeweiligen Verfahren im Vordergrund.

  5. Steinmeier und Lammert sind die Schande für die elende Plagiatsjägerei. Dieser Brief eines Chefredakteurs bringt es auf den Punkt:

    Sehr geehrter Bundeskanzlerin Angela Merkel,
    seit Jahren führen Sie die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich durch ein immer schwieriger werdendes internationales Umfeld. Allzu viel Geld verdienen Sie mit diesem stressigen Job nicht, wie Ihnen sogar SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück bestätigt hat. Trotzdem stehen Sie auf der schwarzen Liste des selbst ernannten Plagiatjägers Martin Heidingsfelder. Der versucht erst gar nicht, das mit dem Kampf für Sauberkeit und Ehrlichkeit der Wissenschaft zu begründen. Nein, irgend jemand hat ein Kopfgeld dafür ausgesetzt, dass der saubere Herr Heidingsfeld in Ihrer Doktorarbeit Plagiate, den Diebstahl geistigen Eigentums, findet. Hat er bisher nicht, aber er lässt nicht locker. Eine fünfstellige Summe ist schließlich Anreiz genug.
    Ihre Bundesbildungsministerin Annette Schavan musste Sie bereits wegen solcher Vorwürfe entlassen. Ein widerlicher Vorgang, der das Image der Universität Düsseldorf schwer beschädigt hat. Sollten sich die Vorwürfe gegen Schavan auch nach den juristischen Überprüfungen bestätigen, muss als nächstes die Frage geklärt werden, warum sogenannten Doktorväter immer wieder so krass versagen. Reichte das Fachwissen etwa nicht aus? In den 80er Jahren, in denen Frau Schavan ihre Arbeit geschrieben hatte, wurden bekanntlich die Lehrenden der Fachhochschulen in Professoren der Gehaltsklasse C3 umgewidmet. Die Uni-Professoren (C 4) haben darüber vor Wut geschäumt. Wie auch immer – dreißig Jahre später findet ein sogenannter Plagiatsjäger Hinweise. Jetzt jagt er Frau Wanka, unsere aktuelle Bundesbildungsministerin. Nicht so einfach. Bei naturwissenschaftlichen Arbeiten reicht es nicht, einfach mal ein Computerprogramm zu starten. Da muss man Fachwissen haben. In der Zwischenzeit wird die ganze Plagiatsjägerei immer abgeschmackter. Ein Plagiatsjäger aus Dresden namens Stefan Weber hat eine Nachwuchsprofessorin aus dem Amt gemobbt. Mögliches Motiv: Er hatte sich selbst auf die Stelle beworben und war abgelehnt worden. Wie soll man diese Plagiatswelle jetzt eigentlich beurteilen? Geht es wirklich nur um Ehrlichkeit und Sauberkeit in der Wissenschaft?
    Quatsch.Es gibt immer Leute, die anderen gern am Zeug flicken. Und bei uns in Deutschland laufen Pedanten und Denunzianten en masse rum. Da wird angezeigt bei Polizei oder Steuerbehörde, was das Zeug
    hält. Ein Vollidiot aus dem Harz schwärzt pausenlos seine Nachbarn wegen falschem Parken an. Ich konnte schon in der Schule Petzer nicht leiden.
    Mit angewiderten Grüßen
    Rainer Hahne
    Chefredakteur
    P.S. Im 1000jährigen Reich gab es Menschen, die ihre Nachbarn angezeigt haben, weil die Licht angelassen oder falsche Sender gehört hatten. Die nannte man Blockwart. Für mich gehören die selbst ernannten Plagiatsjäger in dieselbe Sparte.

    • Hallo Lester,
      habe Deinen Kommentar aus dem Spam herausgeholt und freigeschaltet. Damit es nicht wieder heißt, dass hier wichtige Briefe an die Bundeskanzlerin unterschlagen werden. Du hast ja auch zu mehreren Beiträgen dasselbe kommentiert. Habe ich alles freigeschaltet. Um Deine Mühe zu würdigen. Gilt erstmal nicht als Eigenplagiat.
      Schöne Grüße
      Hupe

    • Herrlich, dieser erhabene Kommentar eines „Chefredakteurs“ an den (?) Bundeskanzler – „geehrter [sic!] Bundeskanzlerin“… (Geschlecht offenbar noch nicht ermittelt). Allein der Duktus dieser privaten Korrespondenz lässt auf einen feinsinnigen Geist schließen. Und die darin verwendeten Andeutungen und Stilmittel sind ja ganz besonders originell. Nicht dass da jemand kommt und behauptet, der „Chefredakteur“ hätte da nur ein paar alte Allgemeinplätze und sonstige drögen Parolen aufgeschnappt, die er nun zu einem neuen Brei verrührt… Unser [sic!] Bundeskanzlerin wird sich ganz bestimmt gefreut haben über diese warmen Worte… Ganz ehrlich. Echt jetzt!

      • Kein Grund, den Mann als Hochstapler zu verdächtigen. Bei Herrn Hahne handelt es sich wahrhaftig um den Chefredakteur von „Extra Tip, Anzeigenzeitung für die Stadt und den Landkreis Kassel“.

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..