Nach Fall Schavan jetzt messerscharfe Folgerung: Her mit dem Promibonus!

justitia-olbertzNachdem die Causa Annette Schavan an der Universität zum Abschluss gekommen, der Doktorgrad entzogen und die Ministerin für Bildung und Forschung von ihrem Amt zurückgetreten ist, sollen nun weitreichende „Lehren“ aus dem Fall gezogen werden. Der Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Jan-Hendrik Olbertz, und der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, Jürgen Mlynek, fordern die Einführung neuer Regeln im Umgang mit Plagiatsfällen. So recht durchdacht scheint es noch nicht, was sich die beiden getreuen Springteufelchen der ehemaligen Ministerin da haben einfallen lassen. Aber klar ist doch, wohin die Reise gehen soll: Entmachtung der Fakultäten, Bonus für Prominente, Regelung der Kontrollverfahren durch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Wenn sich die Hochschulen nicht benehmen können, ist eben Schluss mit der Hochschulautonomie.

Bei seiner Prüfung war der Düsseldorfer Fakultätsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass Annette Schavan in ihrer Doktorarbeit systematisch und vorsätzlich getäuscht habe. [1] Jan-Hendrik Olbertz zieht es vor, dies zu ignorieren. Für ihn lautet die „Lehre“, die aus diesem Fall gezogen werden muss:

Wir müssen vermeiden, dass Doktoranden allein für ein Qualitätsdefizit einstehen müssen, das auch die Hochschulen verantworten. [2]

Nun müssten die Universitäten handeln und „übergreifende Standards etablieren – auch zur Überprüfung von Fehlverhalten.“ [2] Jürgen Mlynek, der mit ihm gemeinsam beim SPIEGEL sitzt, ist da wohl ganz seiner Meinung:

In Plagiatsverfahren geht es um die Integrität von Wissenschaft insgesamt. Daher sollten dabei künftig Regeln gelten, die über die generellen Vorgaben des Verwaltungsrechts hinausreichen. Unsere gemeinsame Forderung lautet, dass die Hochschulrektorenkonferenz und die Deutsche Forschungsgemeinschaft zeitnah solch einen
Referenzrahmen formulieren. [2]

Juristen und andere Leute ohne die tiefere Einsicht eines Jürgen Mlynek oder eines Jan-Hendrik Olbertz würden die lediglich „generellen“ Vorgaben des Verwaltungsrechts nun allerdings keineswegs für gar so generell halten. Sie würden in diesen Vorgaben die recht speziellen,  allein geltenden rechtlichen Vorschriften sehen, denen die Behörde – als welche die Universität in einem solchen Verfahren agiert – strikt folgen muss. Demgegenüber können „Regeln“, wie sie nun von der Hochschulrektorenkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder welcher Wissenschaftsorganisation auch immer aufgestellt werden mögen, keinerlei rechtliche Bindekraft entfalten. Sie haben in einem geordneten Verwaltungsverfahren schlicht und einfach nichts verloren.

Wollte man es anders handhaben, dann wäre die Behörde nicht mehr alleinige Herrin des Verfahrens, und der Einrede durch Dritte unter Berufung auf außergesetzliche Normen würde Tür und Tor geöffnet – aber genau darum geht es Olbertz, Mlynek und Konsorten ja. Spätestens im Fall der rechtlichen Anfechtung wäre allerdings Schluss mit dem Unfug. Denn noch ist es nicht die Deutsche Forschungsgemeinschaft, bei der solche Fälle dann landen, und auch nicht das Präsidium der Berliner Humboldt-Universität. Noch sind es die Verwaltungsgerichte.

Wie stellt sich ein Jan-Hendrik Olbertz die Zuständigkeiten und Abläufe in einem Plagiatsverfahren vor? Nun, insgesamt gemischt, und natürlich: Es kommt auf den Fall an. Wenn der Universität ein Plagiatsverdacht angezeigt wird,

soll wie in Düsseldorf die zuständige Fakultät das Verfahren zwar führen, doch muss auch die Universitätsleitung beteiligt sein, gerade bei Fällen von großem öffentlichem Interesse. Das Ansehen der Person darf für die Entscheidung nicht maßgeblich sein, es macht aber in der Abwicklung schon einen Unterschied aus, ob jemand öffentlich so exponiert ist wie etwa ein Mitglied der Bundesregierung. [2]

Das ist ganz fabelhaft. Wenn ein Fall auf großes öffentliches Interesse stößt, dann ist auch die Universitätsleitung am Verfahren zu beteiligen. In der Abwicklung. Näheres regelt sich im freien Spiel der Kräfte, vorzugsweise auf dem Wege der überlegenen Machtentfaltung. Die hier vorgeschlagene Zwei-Klassen-Behandlung ohne Ansehen der Person wird sich ohne Weiteres in die entsprechenden Regeln der Hochschulrektorenkonferenz und der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufnehmen lassen. Vielleicht sollte man im Sinne einer vernünftigen Arbeitsteilung auch schon einmal die Herren Ernst-Ludwig Winnacker und Kurt Biedenkopf damit beauftragen, eine Liste der Persönlichkeiten zusammenzustellen, die öffentlich so exponiert sind wie etwa ein Mitglied der Bundesregierung.

Olbertz geht es selbstverständlich nicht um eine Entmachtung der Fakultäten,

aber es ist doch klar, dass die Fakultätsangehörigen auch befangen sein können, wenn die Doktorarbeit von ihren Kollegen angenommen und bewertet wurde. Zur wissenschaftlichen Bewertung sollten deshalb Dritte herangezogen werden, etwa die Ombudsleute, die jede Universität inzwischen hat, oder Angehörige anderer Fakultäten. Und vor allem externe Gutachter. [2]

Entschiedener noch als Olbertz hat dies dankenswerterweise Heinz-Peter Meidinger vom Deutschen Philologenverband auf den Punkt gebracht: Er hielt fest,

dass die jeweilige Universität immer befangen sei, da es in jedem Einzelfall auch um das mögliche Versagen der für Examen und Promotionen zuständigen Gremien gehe. [3]

So weit geht Olbertz nicht. Als Universitätspräsident weiß er: Universitäten als solche sind nicht befangen. Auf den niederen Ebenen sieht das freilich anders aus, und deshalb sollten in Plagiatsverfahren zur wissenschaftlichen Bewertung Dritte herangezogen werden. Nicht etwa „hinzugezogen“, sondern herangezogen: Die Fakultät soll ihnen die wissenschaftliche Bewertung überlassen. Da bieten sich neben externen Gutachtern vor allem die Ombudsleute und Angehörige anderer Fakultäten an. Gerade Angehörige anderer Fakultäten und die Ombudsleute, die ja womöglich auch anderen Fakultäten angehören, drängen sich für die wissenschaftliche Bewertung ja förmlich auf. Nicht umsonst wurde im Fall Schavan monatelang vielstimmig die Forderung nach einem weiteren Gutachter erhoben – einem Mathematiker oder Biochemiker zum Beispiel. Diesen Forderungen sollte man in künftigen Verfahren unbedingt Rechnung tragen. Die Fakultät wird dann auf der Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung durch Dritte zu einer Entscheidung kommen dürfen. Entmachtet ist sie nicht.

Das ist es dann im Wesentlichen. Jürgen Mlynek schlägt noch die Einrichtung einer zentralen Agentur vor, die – ähnlich wie in Österreich – solche Verfahren „begleiten“ soll. Solch freundliche „Begleitung“ auf die richtige Straßenseite kann man sich lebhaft vorstellen, am besten unter Federführung der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Die sich übrigens deshalb zu ihrer denkwürdigen Erklärung zum Plagiatsverfahren Schavan veranlasst sah,

weil die Frage nach den Pflichten und Rechten von Doktoranden von zentraler Rolle für das deutsche Wissenschaftssystem ist. Da spielt es keine Rolle, wer von wem finanziert wird. [2]

Insbesondere spielt es keine Rolle, dass die Helmholtz-Gemeinschaft, deren Präsident Mlynek ist, in ihrer Grundfinanzierung zu 90% von Mitteln des Bundes abhängig ist – mehr als 2 Milliarden Euro erhält sie jährlich vom Bund. Auch ist es ohne jeden Belang, dass die Humboldt-Universität, deren Präsident Jan-Hendrik Olbertz ist, dem Auslaufen der Exzellenz-Initiative entgegenbangt, von der Umwandlung in eine Bundesuniversität (mit entsprechender Sonderfinanzierung) träumte und gr0ße Hoffnungen in die Zusammenführung der Charité und des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin (MDC) in einem “Berliner Institut für Gesundheitsforschung” mit reichlicher Zuweisung von Bundesmittteln setzt. [4, 5] Dieses Großinstitut ist zwar schon „gegründet“, aber rechtlich noch keineswegs abgesichert. Die Plagiatsprüfung, der Entzug des Doktorgrades und schließlich der Rücktritt der in all diesen schönen Projekten stark engagierten Ministerin müssen bei all dem als üble Störungen empfunden worden sein. Den Verdacht einer Befangenheit gegenüber Herrn Mlynek und Herrn Olbertz begründet das freilich nie und nimmer.

Am Ende des Interviews spricht Jan-Hendrik Olbertz wieder einmal von der „nötigen Tiefe in der Argumentation“. Ernst-Ludwig Winnacker hatte im Entzug des Doktorgrades eine „geradezu jakobinisch anmutende Entscheidung“ gesehen,

weil auch damals, kurz nach der Französischen Revolution, Menschen in Hetzjagden verfolgt wurden, die dieses nicht verdient hatten. [6]

Wir erinnern uns: Guillotine. Olbertz, zweifellos ein stets auf Ausgleich bedachtes Naturell, ist

gegen solche Zuspitzungen, weil sie der nötigen Tiefe in der Argumentation entgegenstehen. [2]

Er „verstehe aber“, warum Winnacker zu einer solchen Formulierung griff: Das Urteil der Düsseldorfer Universität sei „messerscharf“.

Wir gehen davon aus, dass Jan-Hendrik Olbertz damit nun seinerseits die nötige Tiefe in der Argumentation erreicht hat. Eine gewisse Niedrigkeit ist jedenfalls nicht zu verkennen.

Im übrigen wäre es ja noch schöner, wenn ausgerechnet der Präsident einer der größten Universitäten im Lande und der Präsident einer milliardenschwer alimentierten Forschungsorganisation die Hochschulautonomie, die Freiheit der Wissenschaft und schlichte Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit nicht nur im Munde führen, sondern am Ende gar auch noch respektieren müssten.

14 Antworten zu “Nach Fall Schavan jetzt messerscharfe Folgerung: Her mit dem Promibonus!

  1. Reblogged this on Erbloggtes und kommentierte:

    Erwürgtes Universitätssystem – Asphyxie durch bedingungslose Machtnetzwerke, milliardenschwere Geldnetzwerke und skrupellose Glaubensnetzwerke. Die Festschreibung eines Promibonus wäre da nur folgerichtig.

  2. Olbertz hat natürlich noch mehr zu sagen, so etwa am Tag von Schavans Rücktritt: „Es mangelt an der nötigen Tiefe, wenn isolierte Textmodule verglichen werden, ohne sie in den Gesamttext und die übergreifende Gedankenführung der Arbeit einzuordnen. Geisteswissenschaftliche Texte sind immer mehr als die Summe ihrer einzelnen Textbausteine.“[1] Jaja, die nötige Tiefe, das ist auch so ein Textbaustein, den man beliebig wiederverwenden kann. Zumal es schön unkonkret ist. Die „gestaltungsfreudige Wissenschafts- und Bildungspolitik“[1] Schavans, die Olbertz rühmt, gestaltete seine Möglichkeiten als HU-Präsident auch sehr freudig.

    Fragen könnte man sich auch, was Olbertz meint, wenn er schreibt:
    „Wie sehr hier übergreifende Verfahrensregeln fehlen, zeigt schon der Umstand, dass die Meinungen über den Fall und das Überprüfungsverfahren – selbst unter Plagiatejägern – weit auseinandergehen. Anonyme Überprüfungen von Doktorarbeiten widersprechen schon selbst den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, denn gerade in der Wissenschaft müssen Kontroversen offen und transparent ausgetragen werden.“
    Laut Satz 2 lehnt er anonyme Plagiatssuche ab. In Satz 1 muss er sich aber auf anonyme „Plagiatejäger“ berufen, da „die Meinungen über den Fall“ bei namentlich bekannten „Plagiatejägern“ gar nicht auseinandergehen.
    Das Ärgerlichste an den Stellungnahmen der Schavanisten ist doch, dass ihnen die Wahrheit so egal ist, dass sie sich nicht einmal um Konsistenz ihrer Ausführungen bemühen, sondern sich bereitwillig selbst widersprechen, wenn sie glauben, dass ihnen das einen propagandistischen Vorteil verschafft.
    Da ist ja auch etwas dran: Wer sich permanent selbst widerspricht, der kann stets Beliebiges behaupten. Und sogar beweisen, denn die Logik lehrt, dass aus Widersprüchlichem Beliebiges folgt: ex falso quodlibet. Nur mit Wissenschaft hat das dann nichts zu tun, außer man bezieht die Disziplin „Angewandte Propagandatechnik“ in den Bereich der Wissenschaften mit ein.

  3. Jürgen Mlynek, 62, ein Mann der „Visionen“

    sagt im Spiegel:
    „Ziel muß es sein, wissenschaftliches Fehlverhalten weitgehend unmöglich zu machen…“
    Da fällt es mir doch wie Schuppen von den Augen, das ist das „Ei des Kolumbus“. Ungeahnte Möglichkeiten tun sich auf, wenn man statt „wissenschaftliches Fehlverhalten“ „menschliches Fehlverhalten“ sagt, das irdische Paradies rückt ein Stück näher.
    Das erinnert doch stark an Rousseau, der Kindererziehung für überflüssig hielt, da Kinder von Natur aus gut seien und nur vom „Bösen“ ferngehalten werden müßten.
    Ob das noch Relikte aus Mlyneks 68er-Sozialisation sind?

  4. Man kann den Katzenjammer ja verstehen. Gerade die Helmholtz-Gemeinschaft hat die Ära Schavan als ein Zeitalter des Glücks erleben dürfen. Wenn es ein Problem gab, dann war es das Problem der finanziellen Übersättigung: Jürgen Mlynek und die Seinen wussten schlicht nicht mehr, wohin mit all dem Geld. Es hätte trotzdem noch mehr sein dürfen. Und es hätte so weitergehen sollen.

  5. @Simone G.
    Danke für den Link, er paßt wie „die Faust aufs Auge“. Das sind eben die „Visionen, die sich lohnen“. Ob Klimakatastrophe (Potsdam-Institut), Europa, Eurorettung, Energiewende, Elektroauto, Desertec….wissenschaftliche Redlichkeit interessiert hier in Wirklichkeit überhaupt nicht. Die schrillen Töne der Schavan-Verteidiger lassen sich nur als unkontrollierte Panikreaktion erklären, die eigenen Pfründe zu verlieren.

  6. Vielen Dank!

    [Zum Übrigen: Du hast Post.]

  7. Pingback: Plagiatsjäger: “Selbsternannte Stasi“ (Herles) – Nachbetrachtung « Kreuzritter's PlagDoku

  8. Hi Simone G., besonders „Springteufelchen“ hat mir sehr gefallen!

    btw: Es gibt leider auch Fehlerteufelchen 🙂

    [Ist korrigiert, danke.]

  9. Wie Fafnir haust die nötige „argumentative Tiefe“ in jenem mythisch-rhizomitischen Dunkeln, wo allezeit gut munkeln ist.

  10. Ich habe in all den Artikeln zur Aberkennung des Doktortitels von Frau Schavan, die ich gelesen habe, noch nicht einmal das Wort „Niveau“ gelesen. Ich meine damit, daß die Ansprüche an eine Doktorarbeit nun einmal unterschiedlich sein können, von Fach zu Fach, von Universität zu Universität, zwischen den Fakultäten. Genauso ist es an den Schulen: An der einen Schule kriegt man sein Abi hinterhergeschmissen. Manche Schüler wechseln extra zu solchen Schulen in in der Oberstufe, um sich einen Numerus-Clausus-Vorteil zu verschaffen, oder weil sie das Abi sonst nicht schaffen würden. An anderen Schulen fällt man durch, weil die Leistung in einem Fach zu schlecht ist und der entsprechende Lehrer nicht bereit ist, von seinen Ansprüchen abzurücken. Solche Schulen sind dann oft stolz auf ihr Niveau, manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht, da wird Borniertheit mit Niveau verwechselt (an solchen Schulen wird bei Kindern „wichtiger“ Eltern nämlich auch meistens mit aller Macht geholfen).
    Ich möchte nicht Willkür in der Benotung rechtfertigen, aber die Professoren der Uni Düsseldorf waren wohl einfach der Ansicht, daß das, was Frau Schavan geliefert hat, nicht mehr dem Anspruch an wissenschaftliches Arbeiten in einer Doktorarbeit genügt. An anderen Unis wäre sie damit vielleicht durchgekommen. Das muß man einfach hinnehmen, wenn man Unterschiede zwischen Universitäten haben will.
    Mich regt vor allem die Kritik auf, die jetzt an den damaligen Prüfern von Annette Schavan geäußert wird. Sie hätten ihre Studentin besser betreuen müssen und so weiter… Ich habe den Eindruck, daß da an eine Doktorandin geringere Ansprüche als an so manchen Abiturienten gestellt werden. Ich frage mich, wie die Verteidiger von Frau Schavan reagiert hätten, wenn es um die Doktorarbeit eines Migranten ginge, der danach Karriere in Gewerkschaft und SPD gemacht hätte. Da wäre das Wort „Niveau“ bestimmt sehr schnell genannt worden, das es zu erhalten gilt. Es ist widerlich.

    • Das ist ein wichtiger Hinweis auf ein Problem, das aber auf einer anderen Ebene liegt. Bei einer Plagiatsprüfung wird es nicht um das Niveau einer solchen Arbeit gehen, sondern um Regelverstöße. Deshalb ist auch das oft gehörte Argument falsch, es müsse festgestellt werden, ob der verbleibende Eigenwert der Arbeit das Belassen des Doktorgrades rechtfertige. Die Arbeit kann ein hohes Niveau haben und sie darf ein niedriges Niveau haben, das spielt hier keine Rolle. Bei der Plagiatsprüfung geht es darum, ob sie den Regeln entspricht und wie Regelverstöße zu bewerten sind.

      Wenn nach so einem Verfahren der Doktorgrad entzogen würde mit der Begründung: „Diese Arbeit genügt einfach nicht mehr unseren Ansprüchen“, dann wäre das durch keine Promotionsordnung einer deutschen Universität gedeckt und würde vom nächsten besten Verwaltungsgericht in der Luft zerrissen werden.

  11. Pingback: Transparenz unerwünscht. Schavans heimliches Eingeständnis | Erbloggtes

  12. Falls ihr es nicht mitgekriegt habt: Die FAZ ist juristisch hinter euch her und mahnt fleißig Blogger ab, die auf euch verlinken: http://archiv.twoday.net/stories/326202963

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