Wenn Quadbeck erzählt

Mit ihrem Plagiatsskandal hat die frühere Wissenschaftsministerin und designierte Vertreterin der Bildungsrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl, Annette Schavan, der Bildung und Wissenschaft im Lande einen ungeheuren Dienst erwiesen. Das Ganze ist nämlich als eine gewaltige Forschungsförderung zu verstehen: Eine so umfassende Feldforschung über „Wissenschaftsbetrieb und Wissenschaftsfunktionäre. Studien zu Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernissen heutiger Komposthaufenbildung“ wäre gar nicht möglich gewesen, wenn sich Annette Schavan nicht in selbstloser Weise zur Verfügung gestellt hätte. Dafür an dieser Stelle ein herzliches „Vergelt’s Gott“!

Zu danken hat man Schavan auch für die Ermöglichung eines weiteren Forschungsvorhabens, das einer Qualitätsmedienkartierung unter dem Gesichtspunkt der Qualitätsmedienqualität mit dem Mittel der Knallerbsenzählung dient. Hier stehen wir allerdings noch eher am Anfang und haben vor lauter Knallerbsen auch gerade ein wenig den Überblick verloren. Wir greifen da deshalb heute erst mal einfach aus zwanzig wahllos angelesenen Zeitungen beispielhaft was raus.

Die heutige Knallerbse findet sich in der Redaktion der Rheinischen Post. Das Blatt sitzt in Düsseldorf, versteht sich als „Zeitung für christliche Kultur und Politik“ und ist durchaus nicht nur regional wahrzunehmen. Auf den christlichen Kulturseiten, bei Platzmangel gerne auch auf den Politikseiten dieses Organs finden sich vorzugsweise solche Artikel, deren reiche und bunte Bebilderung in den örtlichen katholischen Kirchengemeinden die Vorlagen für die Anfertigung von Priestergewändern liefern kann.

In Sachen Schavan ließ sich der Standpunkt des führenden Blattes der Universitätsstadt Düsseldorf stets auf folgenden Nenner bringen: Eine Seligsprechung der anonym Infamierten war überflüssig, da die Heiligsprechung bereits außer Frage stand. Die Universität dagegen hatte sich eine enorme Rufschädigung eingebrockt. Während es überall dort gar wundersam roch, wo Annette Schavan über diesen Erden- und Heimatboden wandelte, stank es an der Universität einfach diabolisch. Beide Geruchswahrnehmungen wusste die Rheinische Post stets intensiv zu verbreiten.

Doch wie unsere Forschungen zeigen, besteht hier noch Optimierungsbedarf. Denn auch mit frommem Eifer ist der guten Sache nicht immer gedient, und „wem das Herz voll ist, …“ Auf Redakteurin Eva Quadbeck sollte da unbedingt mal eingewirkt werden. Denn es ist ja wunderschön, dass sich Annette Schavan jederzeit mit der Redaktion der RP ausquatschen kann – aber Vorsicht! Das ist doch nicht alles für die Öffentlichkeit bestimmt!

Schon im Oktober 2012 mussten wir uns wegen Eva Quadbeck Sorgen machen. Damals brach ein Sturm der Entrüstung los, nachdem das vertrauliche, Schavan belastende Rohrbacher-Gutachten an die Medien durchgestochen worden war. Es meldeten sich sogleich zahlreiche gewichtige Stimmen zu Wort, aus der Welt der Wissenschaft, aus Politik, Kirche und Gesellschaft, die Schavan zur Seite traten, ihre Erschütterung und Empörung über das Vorgehen der Universität äußerten und die Wissenschaftlichkeit des Gutachtens in Abrede stellten. Ein gewaltiger Sturm war das. Die große Zahl und der Gleichklang all dieser spontan erhobenen Stimmen verfehlten ihre Wirkung in der Öffentlichkeit nicht, zumal sie in den Qualitätsmedien breiten Raum und zustimmende Kommentierung erhielten.

Doch was schreibt Plappermäulchen Quadbeck am 17. Oktober 2012 in der Rheinischen Post?

Bildungsministerin Annette Schavan zeigt sich bislang äußerst nervenstark. Wenige Tage nach dem für sie sicherlich schlimmsten Moment ihrer politischen Karriere gewinnt sie in der Debatte um ihre Doktorarbeit wieder die Oberhand. Zunächst versicherte sie sich des Rückhalts der Kanzlerin. Dann sorgte die bestens vernetzte Politikerin diskret dafür, dass Wissenschaftler, Kirchenleute und Parteifreunde Solidarität bekunden und die Uni Düsseldorf kritisieren. Das war klug und auch angemessen. Schließlich hat die Indiskretion vom Rhein die Ministerin ins Trudeln gebracht. [1]

Also, das ist ja nun wirklich nicht der Sinn vertraulicher Hintergrundgespräche mit den Redaktionen von Rheinischen Postillen, dass all diese völlig spontanen, vollkommen aus eigenem Antrieb erfolgten und zufällig gleichklingenden Wortmeldungen als Ergebnis einer bloßen PR-Kampagne der Ministerin in eigener Sache erscheinen!

Doch im Oktober 2012 konnten wir nochmal aufatmen. Die Ungeschicklichkeit der Eva Quadbeck blieb unbemerkt und deshalb ohne Folgen. Und böse sein konnten wir ihr ohnehin nicht. Denn in der Sache hatte sie natürlich vollkommen recht: Schließlich war die Ministerin ja ins Trudeln gebracht worden, und da war es dann natürlich klug und vor allem völlig angemessen, sämtliche verfügbaren Vertreter der Wissenschaft gegen die Universität in Trab zu setzen. Wozu ist man schließlich Wissenschaftsministerin? Und Kirchenleute und Parteifreunde auch, soweit sie nicht schon von sich aus trabten.

Jetzt aber! Schon wieder Sorge, denn Eva Quadbeck hat  aus ihrer Ungeschicklichkeit offenbar nichts gelernt. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf der ehemaligen Ministerin bescheinigt hat, in ihrer Doktorarbeit getäuscht und den Doktorgrad zu Recht verloren zu haben, schreibt Quadbeck:

Gegenüber der Uni bleibt die Kritik, dass kein externer Sachverständiger bei der Bewertung von Schavans Arbeit hinzugezogen wurde. Vor dem Hintergrund, dass es um den Ruf und das Amt einer Bundesministerin ging, hätte die Überprüfung auf einem festeren Fundament stehen müssen. So respektabel der Gutachter auch sein mag, ein Fall mit einer solchen Dimension braucht eine zweite Meinung. [2]

Diese Kritik bleibt gegenüber der Universität, weil für Menschen wie Eva Quadbeck unerheblich ist, was ein Gericht über diese Kritik an der Universität zu sagen hatte. Das Gericht fand die Forderung nach einem externen Gutachten fernliegend und lehnte einen entsprechenden Beweisantrag der Klägerin als unerheblich ab. Doch maßgeblich ist hier Hermann Gröhe, Bundesminister für Wohlsein (CDU), der den Fall Schavan zum Anlass nahm, die Aussagefähigkeit von Gerichtsurteilen generell in Zweifel zu ziehen, wenn es um die Überprüfung fragwürdiger universitärer Verfahren geht. [3] Insoweit ist der Kommentar von Eva Quadbeck also bestens abgesichert. Doch dann unterläuft Quadbeck abermals ein Flüchtigkeitsfehler:

Ein weiteres wissenschaftliches Gutachten hätte auch der Universität Düsseldorf viel Ärger erspart. Das Einholen einer Zweit-Meinung wäre sinnvoller und würdiger gewesen, als am Ende ein Verwaltungsgericht entscheiden zu lassen. Mit dem Urteil ist die Uni formal aus dem Schneider. Es bleibt der bittere Beigeschmack, dass eine prominente Absolventin unverhältnismäßig behandelt wurde. [2]

Nein, uns interessiert hier nicht, was RP-Forist „wrotmann“ an dieser Stelle einzuwenden hat:

Frau Quadbeck fordert allen Ernstes, dass eine „prominente Absolventin“ wie Frau Schavan vor Gericht anders behandelt werden müsse als normalsterbliche Menschen, da es „um den Ruf und das Amt einer Bundesministerin“ gehe. Der geneigte Leser dieser Zeitung staunt. Offenbar hat sich noch nicht in allen Redaktionsstuben herumgesprochen, dass nach Artikel 3 des Grundgesetzes Urteilssprüche vor Gericht ohne Ansehen der Person vollzogen werden müssen. [2]

Mit solchem Kram („ohne Ansehen der Person“!) bleibe man uns fern. Wo leben wir denn? Nein, uns besorgt ganz anderes. Dieser eine Satz:

Das Einholen einer Zweit-Meinung wäre sinnvoller und würdiger gewesen, als am Ende ein Verwaltungsgericht entscheiden zu lassen.

Wiederum: Der Sache nach ist das natürlich völlig richtig. Die Einholung einer Zweit-Meinung wäre nämlich dann – aber auch nur dann – sinnvoll und würdig gewesen, wenn es dadurch am Ende nicht zu einer Entscheidung durch ein Verwaltungsgericht gekommen wäre. Weil es nämlich keine für die Person Schavan unangenehme Entscheidung der Universität und infolgedessen auch keine Voraussetzungen, Notwendigkeit und Erfordernisse der Klageerhebung gegeben hätte. Weil nämlich eine Zweit-Meinung nur dann sinnvoll und würdig eingeholt worden wäre, wenn diese Zweit-Meinung 1.) recht genau der Meinung von Annette Schavan und der Rheinischen Post entsprochen hätte, woraufhin dann 2.) die Fakultät ihre Erst-Meinung umstandslos verschrottet hätte.

Und eine Kandidatenliste möglicher würdig einholbarer Zweit-Meiner, von Ludger Honnefelder über Christoph Markschies bis zu Philipp Theisohn und notfalls sogar Dietrich Benner, hat der Fakultät ja wohl vorgelegen.

So weit, so richtig. Aber schreibt man sowas denn? Bei all der Bosheit und Häme in dieser Welt ist doch sehr zu befürchten, dass ein solches Bemühen um die Bereinigung des Verfahrens böswillig missdeutet wird.

Nein, Eva Quadbeck wird da noch was lernen müssen.

4 Antworten zu “Wenn Quadbeck erzählt

  1. Doch, Erbsen knallen an jeder Ecke derzeit! Bei der ersten erschrickt man noch ein wenig, aber die folgenden rufen doch ein begeistertes Entzücken hervor!

    Der Stoff hat ja das Zeug zur Tragödie, abhängig vom Standpunkt. Tiefste menschliche Gefühle brechen sich Bahn. So wird denn auch Marion Schmidts Klagegesang in der Zeit, zufällig ist sie ja Namenskusine von „Robert“, im Kommentarbereich gekontert mit einem gefühlvollen: „Dann heul doch!“ (http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-03/kommentar-schavan-urteil?commentstart=41#cid-3481112).

    Ich muss an dieser Stelle die Aufmerksamkeit auf den Umstand lenken, dass Annette Schavan der Wissenschaft nicht nur die von Ihnen zurecht angeführten Dienste erwiesen, sondern ein wenigstens ebenso großes Opfer gebracht hat – für die Wissenschaft, für die Demokratie und für zukünftig völlig zu Unrecht des Plagiats bezichtigte lebensleistungsgesättigte Stützen unserer Gesellschaft.

    An Ihrem Opfer wurde deutlich, was zu geschehen hat, damit defätistische Umtriebe nicht zur Gefahr für unsere wohlgeordneten gesellschaftlichen Verhältnisse werden. Aus den Düsseldorfer Fehlern hat man schnell gelernt, bereits in den Fällen Lammert und Steinmeier.

    So wurden ja in der Zwischenzeit Plagiats-Schiedsstellen eingerichtet, die solche sich anbahnenden Konflikte zu allseitigem Nutzen im Keim befrieden. Im ersten Fall hat man die kompetente Zweitmeinung aus dem Schavan-Kompetenzteam IAG „Zitat und Paraphrase“ eingeholt, was im Fall Schavan so noch nicht ermöglicht werden konnte. Sicherheitshalber wurde die Erstmeinung mit der Zweitmeinung abgestimmt, ohne die zuständige Behörde zu behelligen, und damit ein überflüssiges förmliches Verfahren vermieden. Im zweiten Fall wurde zwar auch, wie bei Schavan, kein externer Sachverstand eingebunden, aber dort war das ja auch nicht nötig, insoweit sich die Erstmeinung bereits ohne weitere Untersuchung an dem gewünschten Ergebnis orientierten konnte. In dieser Blaupause zeigt sich die erfolgreiche Bekämpfung der Plagiatsseuche, die die deutsche Wissenschaftslandschaft zu durchsetzen drohte!

    Der Frau Schavan hilft das freilich nichts – ihr Opfer als Vorläuferin ist erbracht. Sie hat die Demokratie gerettet, denn was täte unser Land ohne Außenminister und zweithöchsten Staatsmann? Sie hat das Weiterfunktionieren des Wissenschaftsbetriebs gewährleistet, der eine Flut von Plagiatsverfahren mit derart gekürzten Ressourcen gar nicht hätte bewältigen können. Und sie hat auch auf einen Schlag die Plagiatsseuche ausgerottet, wir sollten das angemessen honorieren. Ihre Lebensleistung steigt ins Unermessliche, und sicher ist sie die verdiente Botschafterin unseres Landes am Heiligen Stuhl.

    Dank, Frau Schavan!

    • So ist es wohl. Die Kunst wird sein, künftig sicherzustellen, dass sich Erstmeinungen umfassend am gewünschten Ergebnis orientieren können. Woran kann man das jeweils gewünschte Ergebnis zuverlässig erkennen? Es sollte da unbedingt ein Kriterienkatalog erarbeitet werden. Dafür gibt es doch diese Abbudsleute für wissenschaftliche Redlichkeit. Ich empfehle ein Punktesystem, das ist flexibel und für alle Eventualitäten gewappnet. Zur Eichung schlage ich vor, dass bei dreifacher Überschreitung des Doktorrettungswertes umgehend ein Ehrendoktor und mindestens eine weitere Ehrung zusätzlich verliehen werden sollte.

      Die Kommentarspalten unter den Marion-Schmidt-Artikeln bieten ja wirklich großes Kino. Das ist wahrscheinlich der Grund, aus dem man sie für Die Zeit angeheuert hat: Sie aktiviert das ansonsten behäbige Publikum zu empörten Stellungnahmen. Besonders gefallen hat mir der neue Benutzer Signaldalen, der am 20.3. drei Kommentare verfasst hat, die sich auf einen Einzelaspekt konzentrieren: Die Behauptung, Rohrbacher habe seit 14 Jahren nichts veröffentlicht.

      Solche leicht widerlegbaren Tatsachenbehauptungen sind es doch, mit denen Marion Schmidt bereits tiefgreifend scheitert, und eine ganze Zeitung mit irgendwelchen Ambitionen gleich mit. Die Verschwörungsexperten werden natürlich nach Lektüre der Kommentare explodiert sein, wie eine genaue Lektüre dieses langen Berichtes über die Plagiatsverschwörungsmafia zeigt.

  2. Dr. Münchhausen

    Lieber Plaqueiator !
    Im Gefolge der leider notwendigen Maßnahmen, die wir in Reaktion auf den hinterhältigen Angriff auf die Frau Minister a. D. zur Sicherung der verbliebenen Regierung wie auch der Wissenschaft selbst ergreifen mussten, ist dem anonymen Geschrei aus dem Neuland wieder der Platz zugewiesen, der ihm gebührt.
    Unser werter Altbundeskanzler Dr. Kohl kommentierte es mir gegenüber die Tage mit den Worten, aber die Karawane zieht weiter.
    Da überkommt mich bei einem kurzen Gedanken an meine Dissertation ein wohliges Gefühl. Ein Herr ist ein Herr und ein Knecht bleibt ein Knecht !

    Es grüßt Sie ihr Carl Friedrich Münchhausen

  3. Pingback: Stimmen zum Schavan-Urteil | Erbloggtes

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