Die Entschärfung von Hannover

ZEITUrsula von der Leyen ist gegenwärtig Bundesministerin der Verteidigung, weshalb Medienberichte und Kommentare zu ihrer Plagiatsaffäre mit Anspielungen auf Militärisches zu garnieren sind. Eine Zeitbombe ticke in Hannover, schreibt Thomas Kerstan in der ZEIT vom 19. Februar 2016. In solchem Fall duldet die großräumige Absperrung und Entschärfung keinerlei Aufschub. Kerstan will uns denn auch sogleich erklären, „warum die Wissenschaft Politiker nicht zum Rücktritt zwingen darf“. [1]

Argumentativ ist dieser Beitrag des Ressortleiters der ZEIT-„Chancen“ allerdings ein Blindgänger. Denn er rührt nicht nur einmal mehr die sattsam bekannten Ingredienzen der Schavan-Apologie zusammen, [2] sondern ist auch in sich wirr und widersprüchlich. Verdienstvoll ist allerdings, dass Thomas Kerstan mit dieser Fehlleistung nun erstmals den offenen Widerspruch eines Vertreters der Wissenschafts-Oligarchie gegen die Schlussstrich-Tendenzen in der Plagiatsfrage provoziert hat: Im „Chancen“-Brief der ZEIT, einem kostenlosen Newsletter, [3] macht der frühere HRK-Präsident Peter Gaehtgens deutlich, was Sache der Wissenschaft ist. Zugleich distanziert er sich unmissverständlich von der Diffamierung des Verfahrens der Universität Düsseldorf im Fall Schavan, wie sie von zahlreichen Spitzenfunktionären der Wissenschaft betrieben worden ist.

Es ist Peter Gaehtgens gelungen, bei Kerstan drei Thesen auszumachen. Das allein verdient schon Hochachtung. Wir dokumentieren seinen Widerspruch in allen drei Punkten hier im vollen Wortlaut:

1. These: Den „Unwägbarkeiten des Wissenschaftsbetriebs“, der willkürlich „mal so und mal so“ über akademische Leistungen urteile, darf man den „demokratisch legitimierten Politiker nicht ausliefern“.
Widerrede: Von Unwägbarkeiten oder Willkür kann keine Rede sein. In den Prüfverfahren der Universitäten wurde der Verstoß gegen die „gute wissenschaftliche Praxis“ geprüft und im Ergebnis konsequent und einheitlich entschieden – bei  prominenten Politikern wie bei anderen. Wenn  gravierendes wissenschaftliches Fehlverhalten nachweisbar war, wurden Doktortitel aberkannt, ansonsten wurden die verliehenen Titel bestätigt. Keine einzige der Universitätsentscheidungen wurde von den angerufenen Gerichten aufgehoben. Die Voraussetzungen für einen Doktortitel gelten auch für prominente Politiker.

2. These: Die Universitäten sollen den Doktortitel als „eine Art bürgerlichen Adelstitel“ sehen und bedenken, dass es bei seiner Aberkennung „ganz altmodisch um die Ehre“ ginge.
Widerrede: Der Doktortitel ist ein akademisches Leistungsattest, kein Adelsprädikat. Im Prüfverfahren der Universität geht es nur um den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Übernahme von Texten anderer Autoren ohne deren Nennung ist eine Form wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Sie widerspricht auch der eidesstattlichen Erklärung, die jeder Doktorand mit der Dissertation vorlegen muss – auch schon vor 30 Jahren. Mit ihrer Prüfung kommt die Universität ihrer Verantwortung für wissenschaftliche Integrität und akademische Redlichkeit nach. Dabei muss die Position des Beschuldigten in der Gesellschaft, seine demokratischen oder sonstigen Legitimation unberücksichtigt bleiben – ungeachtet der „menschlichen und politischen Kollateralschäden“, deretwegen Thomas Kerstan den Fall Schavan zu Recht „tragisch“ nennt.

3. These: Der Rücktritt, zu dem die Wissenschaft einen prominenten Politiker durch Titelaberkennung zwingt, ist weder angemessen noch nötig.
Widerrede: Nicht die Wissenschaft zwingt prominente Politiker zum Rücktritt, sondern der Druck der Öffentlichkeit. Für sie geht es nicht um das wissenschaftliche Fehlverhalten, sondern um die persönliche Integrität: Der Politiker gilt in unserer Gesellschaft nicht mehr als ausreichend „unbescholten“, um ein öffentliches Amt weiterhin auszuüben, das Vertrauen voraussetzt. Dieser moralische Anspruch der Gesellschaft an ihre politischen Repräsentanten gilt in anderen, privaten Bereichen – Wirtschaft, Sport, Medien – nicht in gleicher Schärfe. Wissenschaftliches Fehlverhalten als solches ist rechtlich gesehen kein Delikt. Es handelt sich hier um eine Verhaltenskategorie, die nicht an staatlichen Vorschriften, sondern an gesellschaftliche Normen für das gemessen wird, was sich gehört und was nicht. Dabei geht es somit wirklich „ganz altmodisch um die Ehre“.

Der Fall Steinmeier könnte darüber grübeln lassen, ob sich nicht vielleicht doch hier und dort Unwägbarkeiten und Willkür in die Verfahren der Universitäten eingeschlichen haben könnten – in Fällen nämlich, die für die Betroffenen günstig ausgingen und in denen deshalb auch keine Gerichte angerufen wurden. Dennoch ist dieser dreifachen Widerrede in ihrer schlichten Eindeutigkeit kaum etwas entgegenzusetzen. Die Manöver und die rhetorischen Verrenkungen, mit denen führende Wissenschaftsfunktionäre seinerzeit Annette Schavan retten wollten, rückt sie in umso grelleres Licht.

Eine Antwort zu “Die Entschärfung von Hannover

  1. Es ist ein schönes und vielfältiges Sittengemälde, dass die Causa Schavan in vielen kleinen Butzenscheiben (Artikeln) widerspiegelt und tausendfach bricht. Lebte Thomas Mann noch, er würde womöglich ein weiteres Meisterwerk in Angriff nehmen (pardon, Frau von der Leyen). Der Titel? Vielleicht ja: Zitatelaien – Verfall einer Wissenschaftsfamilie.

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