Ganz entfernt, weil zu dicht dran

Dass Google neuerdings als Alphabet (Inc.) firmiert, hat offenbar sogleich auch Annette Schavan auf den Plan gerufen: Causa Schavan wurde aus diesem Alphabet getilgt. Bislang erschien unser Blog bei einer Suche nach „Schavan“ stets auf den vordersten Plätzen der Google-Ergebnisliste. Nun tauchen wir in dieser Liste gar nicht mehr auf: Nicht wie bisher auf Platz 4, 5 oder 6, und auch nicht auf Platz 400, 500 oder 600.

Erbloggtes hat die Spuren und Auswirkungen dieser speziellen Analphabetisierungskampagne der früheren Bildungsministerin treffend beschrieben. Denn tatsächlich handelt es sich genau darum: Um eine gezielte Maßnahme zur Ausblendung unliebsamer Berichte, Analysen und Kommentare, wie sie nur die „Betroffene“ selbst veranlassen kann. Und nicht etwa um eine harmlose Auswirkung veränderter Parameter im Google PageRank, wie gemutmaßt worden ist – beispielsweise aufgrund einer geringeren Zahl neuerer Beiträge [1]: Das macht schon der unmittelbare Vergleich mit Schavanplag deutlich. Technisch funktioniert Schavanplag ebenfalls als Blog. Weder 2014 noch 2015 wurden dort neue Beiträge veröffentlicht, doch an der Platzierung von Schavanplag in der Google-Ergebnisliste hat sich nichts geändert.

Wir wollen an dieser Stelle auch daran erinnern, dass schon einmal, ganz zu Beginn der Plagiatsaffäre Schavan, der Versuch unternommen worden ist, Kritisches und für die damalige Ministerin Problematisches auf ähnliche Weise abzuschalten: Etwa eine Woche nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Plagiatsvorwürfe, am 11. Mai 2012, wurde Schavanplag unter Hinweis auf angebliche Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen von wordpress.com „suspendiert“. Erst nachdem die Medien schon über die Abschaltung des Blogs berichtet hatten, wurde die Plagiatsdokumentation wieder zugänglich gemacht. Die behaupteten Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen hatte es ebenso wenig gegeben wie es eine sachlich vertretbare und rechtlich begründbare Veranlassung für die Eliminierung von Causa Schavan aus den Suchergebnislisten bei Google gibt. Denn wir können für uns in Anspruch nehmen, stets sorgfältig gearbeitet und weder plagiiert noch gar getäuscht zu haben. Anders als die Ministerin, die den Kern ihres Plagiatsproblems bekanntlich in einem jungmädchenhaft verschämten Umgang mit Sigmund Freud sehen wollte, können wir allerdings nicht behaupten, bei Schavan noch etwas verdruckst gewesen zu sein. Und dieser Mangel an Verdruckstheit hat nun wohl dazu geführt, dass wir vom Vatikan aus auf den Index gesetzt worden sind und deshalb nicht mehr indiziert werden.

Der Fall der früheren Bildungsministerin macht einmal mehr deutlich, dass eine flächendeckende Einführung des Alphabets (Inc.) nicht unbedingt zu leichterem Zugriff auf bessere Information führt. Doch auch durch ihre Entfernung aus den Google-Ergebnislisten sind die Berichte, Analysen und Kommentare zum Plagiats- und Korruptionsfall Schavan nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Sie bleiben: Jederzeit lesbar, jederzeit überprüfbar. Das ist entscheidend.

Nachtrag, 14.9.2015
Nach mehrwöchiger Ausblendung von „causaschavan.wordpress.com“ aus den Google-Ergebnislisten bei einfacher Namenssuche („Schavan“, „Annette Schavan“) ist diese Blockade seit dem 6. September wieder aufgehoben und wir rangieren wieder, wie zuvor, auf den Plätzen 4 bis 6. Näheres dazu u.a.  hier. Damit dürfte zweierlei endgültig bewiesen sein:
1.) Mit wechselnden Konjunkturen im PageRanking hatte das nichts zu tun.
2.) Die Google-Mannschaft liest regelmäßig Erbloggtes und CausaSchavan.

5 Antworten zu “Ganz entfernt, weil zu dicht dran

  1. Der Gerechtigkeit halber muss ich den Artikel in einem Punkt korrigieren:

    Ich hatte kurz nach der wegen angeblicher Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen erfolgten „Suspendierung“ von schavanplag in einer E-Mail an den Support von Automattic, Inc. – den Betreiber von wordpress.com – in höflicher Form meiner Verwunderung über diese Maßnahme Ausdruck gegeben und gemutmaßt, es müsse sich wohl um ein Versehen handeln. Ca. eine Stunde später erhielt ich von einem Mitarbeiter sinngemäß die Antwort, dass man die Angelegenheit überprüft habe und mein Blog von den (automatisierten) Sicherheitsmechanismen von Automattic, Inc. fälschlicherweise als Spam-Generator erkannt und deshalb gesperrt worden sei, wofür man sich entschuldige.

    Ich hielt und halte auch heute noch diese Antwort für ehrlich und nicht für eine Ausrede: Als nicht zahlenden Kunden hätte man mich auch einfach kommentarlos ignorieren können, wenn man einer vermeintlichen Beschwerde von interessierter Seite tatsächlich hätte nachgeben wollen. Abgesehen davon hätte eine solche mehr als eine Woche nach Bekanntwerden der Vorwürfe auch nicht mehr sehr viel gebracht. Insofern glaube ich auch, dass die heutige Ex-Doktorin und -Professorin – wie damals von ihrem Ministerium beteuert wurde – nichts mit der „Suspendierung“ zu tun hatte.

    P.S. Angesichts der zu beobachtenden steten Präsenz Ihrer Exzellenz in Deutschland fällt es doch etwas schwer zu glauben, dass sie ihre Berliner Honorarprofessur wegen des Wechsels nach Rom aufgegeben hat. An mangelnden zeitlichen Ressourcen kann es jedenfalls nicht gelegen haben.

  2. Dr. Hans-Joachim Friedrich

    Am Tag der „Unbefleckten Empfängnis“ beginnt das Heilige Jahr der Barmherzigkeit. Dann werden alle Würdenträger der Katholischen Kirche rehabilitiert, die gesündigt haben. Der Protzbischof von Limburg kehrt in seine bescheidene Hütte zurück und die deutsche Botschafterin beim heiligen Stuhl bekommt ihren Dr.-Titel wieder. Da versteht es sich ganz von selbst, dass ihre Seelen vorher noch ein bisschen reingewaschen werden müssen!

  3. Dieser aktuelle Blogbeitrag könnte unter SEO verschlagwortet werden. Damit erscheint die Causa Schavan an so 6.-7. Stelle. Genügt das, damit das Alphabet wieder im Lot ist? Oder werden jetzt die Aluhüte aufgesetzt?

    • Keine Aluhütchenspielereien hier, bitte.

      Für wirklich interessierte Leser nochmal unsere Leseempfehlung: Der Beitrag von Erbloggtes, den wir oben verlinkt haben. Da werden nämlich „die Spuren und Auswirkungen dieser speziellen Analphabetisierungskampagne der früheren Bildungsministerin treffend beschrieben“.

      In Kurzform: Wer den Suchbegriff „Schavan“ bzw. „Annette Schavan“ bei Google eingibt, ohne ihn mit einem weiteren einschlägigen Suchbegriff zu kombinieren, findet Causa Schavan seit einigen Wochen nicht mehr. Das ist nicht das Ergebnis eines veränderten Rankings, sondern einer gezielten vollständigen Ausblendung bei einer bloßen Namenssuche. (Sobald der Suchbegriff „Schavan“ durch einen weiteren einschlägigen Suchbegriff ergänzt wird, taucht Causa Schavan in der Ergebnisliste unverändert und jeweils an derselben Position auf wie zuvor.) Erbloggtes verweist auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014, das Suchmaschinenbetreiber zur Entfernung von Suchergebnissen verpflichtet, wenn durch die Bereitstellung der betreffenden Informationen für eine breite Öffentlichkeit die Grundrechte der betroffenen Person verletzt werden. Erbloggtes schildert ferner, wie es in der praktischen Umsetzung dieses Urteils zur Entfernung von Suchergebnissen kommt: Auf begründeten Antrag der betroffenen Person.

      Ergänzend (danke, Vera Bunse) ist auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 7. Juli 2015 (Aktenzeichen 7 U 29/12) hinzuweisen. Es macht noch einmal deutlich, inwiefern hier gerade der Unterschied zwischen einer bloßen Namenssuche („Schavan“) bzw. der Information einer breiten Öffentlichkeit einerseits und einer präzisierten Suche („Schavan Markschies“) bzw. der Information speziell Interessierter andererseits relevant ist. Aus dem Urteil:

      „Der Umstand, dass über das Internet die ein gegen den Kläger gerichtetes Ermittlungsverfahren thematisierenden Presseveröffentlichungen für jeden Internetnutzer ohne einen Aufwand, der über die bloße Eingabe des Namens des Klägers in eine Internet-Suchmaschine hinausginge, dauerhaft auffindbar und abrufbar sind, beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht des Klägers in nicht unwesentlichem Maße. Denn auf diese Weise wird die Verbreitung von Mitteilungen perpetuiert, die geeignet sind, das Ansehen des Klägers in der Öffentlichkeit nachhaltig zu beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigung mag der Betroffene hinzunehmen haben, wenn an den Vorgängen ein starkes öffentliches Interesse besteht. Wenn aber – wie häufig bei einer Berichterstattung über Vorwürfe strafrechtlicher oder ähnlicher Art – das berechtigte öffentliche Interesse daran, über diese Vorgänge jederzeit informiert zu sein, mit der Zeit abnimmt, gewinnt das Interesse des Betroffenen daran, dass ihm die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht ständig vorgehalten werden, an Gewicht … Soweit berechtigte Interessen der Allgemeinheit oder einzelner Angehöriger der Allgemeinheit daran bestehen, über ältere Presseartikel vergangene Geschehen zu recherchieren, erfordert dieses Interesse es nicht, dass die betreffenden Beiträge, sofern sie zum steten Abruf über das Internet bereitstehen, ohne jeden Aufwand dadurch zugänglich sind, dass sie durch bloße Eingabe des Namens der von der Berichterstattung betroffenen Person aufgerufen werden können; denn die interessierten Kreise, die sich mit einem vergangenen Geschehen beschäftigen wollen, kommen auch in der Weise an die gesuchten Fundstelle, dass sie vorgangsbezogene Suchwörter in eine Internet-Suchmaschine eingeben oder, wenn ihnen die zeitliche Einordnung des zu recherchierenden Geschehens bekannt ist, die betreffenden Jahrgänge im Internet archivierter Zeitschriften durchgehen.“

      Diesen Vorgaben eines Urteils vom 7. Juli entsprechen die Ergebnisse der Google-Suche im Fall Schavan seit Mitte August.

  4. Der Nachtrag vom 14.9.15 müsste mal aktualisiert werden. Google hat Causa Schavan längst endgültig aus den Suchergebnissen geschmissen.

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