Betrifft: Plagiatsvorwürfe gegen Entwicklungsminister Müller

gockelDer Plagiatsjäger Martin Heidingsfelder hat in einer Presseerklärung mitgeteilt, dass er in der 1987 veröffentlichten Doktorarbeit des amtierenden Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Gerd Müller (CSU), gewichtige Belege für wissenschaftliches Fehlverhalten gefunden habe. „Gemäß der international gültigen wissenschaftlichen Standards“ handle es sich dabei um Plagiate.

Eigentlich hatten wir uns vor einiger Zeit aus verschiedenen Gründen feierlich geschworen, dass wir uns auf Auslassungen des Martin H. gar nicht erst einlassen würden. Den aktuellen Plagiatsvorwurf gegen den Minister wollen wir nun aber doch nicht einfach übergehen. Doch zunächst ist es vielleicht angebracht, an die Heidingsfelder’sche „Entlarvung“ eines „Extremplagiators“ im letzten Herbst zu erinnern.

„Das ist extrem“: Klare Sachlage im Fall Leipziger

Martin H. ist ein Kämpfer an vielen Fronten. Fortwährend muss er um die allgemeine und bundesweite Geltung als wahrer und alleiniger Gründer von VroniPlag ringen. (Oder war es VroniPlag Wiki? Praktischerweise ist das recht verwirrend.) Ferner begreift er sich als Sachwalter der Interessen von Gustl Mollath und anderen tatsächlichen oder vermeintlichen Opfern einer unmenschlichen Zwangspsychiatrie. In dieser Eigenschaft nahm er sich im Sommer 2013 auch die Doktorarbeit des Mollath-Gutachters Klaus Leipziger vor und stieß „bereits bei einer ersten kurzen Lektüre“ auf „ein eindeutiges Plagiat“. [1] Diese eine Stelle, die er als „eindeutiges Plagiat“ wertete, genügte ihm bereits, um am 2. August 2013 mit dem „Plagiatsfall Leipziger“ an die Öffentlichkeit zu treten. Denn als erfahrener Praktiker wusste der „Sachverständige für wissenschaftliche Texte“, dass Doktorarbeiten, denen er sich mit „einer ersten kurzen Lektüre“ widmet, regelmäßig voller Plagiate sind:

„Aufgrund unserer Erfahrung“, schreibt Heidingsfelder in einer Erklärung, „gehen wir davon aus, dass diese Arbeit noch etliche weitere Fälle derart unredlicher wissenschaftlicher Arbeitsweise enthält. [1]

An anderer Stelle offenbarte H., was ihn zur doch eher ungewöhnlichen Bekanntgabe eines Plagiatsfalles mit größtmöglicher Medienwirksamkeit auf solch schmaler Grundlage bewogen hatte. Es war Gefahr im Verzug:

Laut Heidingsfelder würde […] ein “normales Verfahren” bedeuten, dass das zwei Jahre dauern und Mollath dann noch länger in der Psychiatrie bleiben müsste. [2]

Im Bayerischen Rundfunk äußerte H.:

Wer in seiner Doktorarbeit plagiiert in der Form, wie es Herr Dr. Leipziger gemacht hat, hat nicht die notwendige Integrität, um Gutachten anzufertigen, die über die Schicksale von Menschen entscheiden. [3]

Die erwünschte mediale Wirkung stellte sich in den folgenden Stunden und Tagen zu voller Zufriedenheit ein. Unterdessen prüfte H. unverdrossen weiter. Seine Prognose bewahrheitete sich: Schon bald sah er weitere Plagiatsstellen. Ein wahrer Abgrund tat sich vor seinen Augen auf. H., der schon in so viele Abgründe wissenschaftlicher Verkommenheit geblickt hatte, war erschüttert:

„Plagiate in der Form habe ich noch nie gesehen. Das ist extrem“, sagt der Nürnberger Plagiatssucher von vroniplag.de über die Dissertation des Mollath-Gutachters Dr. Klaus Leipziger. Der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth habe in seiner Promotionsarbeit ganze Textteile anderer Wissenschaftler „fast unverändert“ übernommen und nicht als Zitate gekennzeichnet, kritisiert Heidingsfelder, der diesen „massiven Plagiatsfall“ in den vergangenen Tagen der Universität Ulm anzeigte. [2]

Tatsächlich erklärte die Universität Ulm, den angezeigten Plagiatsverdacht prüfen zu wollen.

Für H. war „die Sachlage klar“. [2] Diese Sachlage präsentierte er auf seiner Internetseite „Politplag“ in Gestalt der einen, bei erster kurzer Lektüre aufgespürten „eindeutigen“ Plagiatsstelle, der innerhalb weniger Tage drei weitere Stellen von vergleichbarer „Eindeutigkeit“ hinzugefügt wurden. Dabei blieb es dann. Zwar deutete H. bei Gelegenheit gerne an, dass es sich hier nur um „Beispiele“ der tatsächlich viel zahlreicheren Plagiate in der Doktorarbeit von Klaus Leipziger handle, doch Näheres war nicht zu erfahren.

Also musste man sich mit den vier veröffentlichten Stellen begnügen, in denen der bundesweit bekannte Plagiatsjägergründermeister Martin H. „ein eindeutiges Plagiat“ in bis dahin nie gesehener Form erblickt hatte. Ein Plagiat, das „extrem“ war. Nur vorsichtig wagten wir es schließlich, die „Free Gustl Mollath“ betitelte Seite zu öffnen, um der dort wohl heldenhaft zur Strecke gebrachten Plagiatsbestie ins gebrochene Auge zu schauen.

Doch es war kein erlegter Wolf, den wir zu sehen bekamen, sondern nur Nachbars kreuzbraver Pudel. Der Doktorand Leipziger hatte sich nämlich dort, wo H. Plagiate sah, der indirekten Rede bedient und zugleich stets deutlich gemacht, wen er da jeweils reden ließ:

Hammerschlag und Schwarz (1998) legen dar, daß der Gesetzgeber ausweislich der Entwurfsbegründung und des Berichts des Rechtsausschusses einem in der Öffentlichkeit entstandenen „unzutreffenden Eindruck“ über die Maßstäbe, welche die Strafvollstreckungskammer ihrer Entscheidung über die Strafrestaussetzung (analog Maßregelvollzugsaussetzung) zugrunde lege, begegnen wollte. Mit der Gesetzesänderung – so die Begründung weiter – sei deshalb keine inhaltliche Änderung der Aussetzungskriterien beabsichtigt. Durch die Neufassung des Gesetzestextes werde lediglich klargestellt, daß es von dem Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit abhänge, welches Maß an Erfolgswahrscheinlichkeit für eine Aussetzung des Strafrestes (analog Maßregelvollzugs) zu verlangen sei.
PolitPlag, „Free Gustl Mollath“ [gelöscht am 7.11.2013]

Die weiteren „Nachweise“ für Plagiate in der Doktorarbeit von Klaus Leipziger waren von ähnlicher Güte. Auch H. hatte durchaus erkannt, dass sich Leipziger hier der vermittelnden Ausdrucksform der indirekten Rede bediente. Doch der Diplom-Kaufmann urteilte:

Den Anforderungen an eine Dissertation spricht diese Vorgehensweise des Abschreibens in indirekter Rede selbstverständlich Hohn.
PolitPlag, „Free Gustl Mollath“ [gelöscht am 7.11.2013]

Ja, das ist wahrhaftig extrem. Auch wir haben Plagiate in der Form nämlich noch nie gesehen.

Inzwischen zeigte die Universität Ulm allerdings ein arg ungehöriges Verhalten. Sie wollte nämlich kein förmliches Verfahren zum Entzug des Doktorgrades einleiten, weshalb H. der zuständigen Ombudsperson Anfang Oktober eine Frist von zwei Wochen setzen und für den Fall fortgesetzter Unbotmäßigkeit mit öffentlichem Skandal drohen musste. Leider half auch das nichts. Ende Oktober wies die Universität die Plagiatsvorwürfe als unbegründet zurück. H. erklärte Leipziger sodann ausdrücklich für „nicht rehabilitiert“. Für ihn war nach wie vor die Sachlage klar, wenn auch leicht verändert: Aus dem extremen, massiven Fall von Plagiaten, wie er sie bis dahin in dieser Form noch nie gesehen hatte, war ein irgendwie doch noch fortbestehender „Anfangsverdacht“ geworden. [4]

Das Weitere vollzog sich in für H. ganz untypischer Stille. Sein oft bestauntes Geschick, die Aufmerksamkeit der Medien zu erlangen, muss ihn in dieser Phase seines Schaffens vorübergehend verlassen haben. Ohne jede Ankündigung oder Erklärung wurde am 7. November 2013 die Seite „Free Gustl Mollath“ mit den „Belegen“ für Leipzigers wissenschaftliche Unredlichkeit gelöscht. Einige Wochen später vermeldete ein regionaler Radiosender, H. habe

seine Vorwürfe gegen den Leiter der Forensischen Psychatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Klaus Leipziger, heute offiziell widerrufen. Zu den Hintergründen wollte sich Heidingsfelder auf Nachfrage unseres Senders nicht näher äußern. Nur so viel: Dem Widerruf habe er auf Anraten seines Anwalts zugestimmt. [5]

Große Beachtung fand diese Meldung freilich nicht. Tatsächlich hatte H. erklärt:

Ich habe sowohl in einer unter dem 02.08.2013 als auch in einer unter dem 25.10.2013 durch mich erstellten Presseerklärung und darüber hinaus in einer vom Bayerischen Rundfunk Anfang August 2013 ausgestrahlten Fernsehsendung in Bezug auf die Dissertation von Herrn Dr. Klaus Leipziger [Leipziger, Klaus: Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Beschreibung und Untersuchung der Rahmenbedingungen, Konzepte und Behandlungsergebnisse bei nach Paragraph 63 Strafgesetzbuch im Maßregelvollzug untergebrachten Patienten im Bezirkskrankenhaus Bayreuth unter besonderer Berücksichtigung der Gruppe der Sexualstraftäter, Regensburg 2000 (zugl. Diss. Ulm 1999)] behauptet, die Dissertation von Dr. Klaus Leipziger enthalte Plagiate.
Diese Behauptung widerrufe ich hiermit als unwahr.
Martin Heidingsfelder

Der Wortlaut dieser Erklärung fand am 18. Dezember 2013 schließlich den Weg in die Kommentarspalten des Blogs Erbloggtes. Weitere Äußerungen von Martin H. gab es in dieser Angelegenheit nicht.

Politisches Plagiat: Die Listenfähigkeit der Anführungsstriche

muellerDr. Klaus Leipziger mag seine Plagiatsaffäre mehr oder weniger erschüttert überstanden haben, doch nun wankt das Berliner Kabinett. Der Plagiatsjäger H. hat erneut eine Pressemitteilung in die Welt hinausgesandt, die einiges zeigt und noch viel mehr andeutet. Sie zeigt in der Hauptsache eine ausgeprägte Neigung zur Insinuation und viel rote Farbe. Die rote Farbe soll anzeigen, dass Entwicklungshilfeminister Dr. Müller ungeheuer stark plagiiert hat. Es handelt sich hier um eine Auflistung der Funktionen von Jugendorganisationen im politischen System, die Müller weitestgehend von anderen Autoren übernommen hat. Am Ende seiner Auflistung nennt er diese beiden Autoren in einer Fußnote:

(42) Kaack, Heino: Geschichte und Struktur des deutschen Parteiensystems, a.a.O., S. 544 und Hackel, Wolfgang: Die Auswahl des politischen Nachwuchses in der Bundesrepublik Deutschland, a.a.O., S. 81 und 82.

Nun kann man sich fragen, was hier verwerflich sein soll. Man kann auch bei Kaack nachblättern und feststellen, dass es tatsächlich in erster Linie Hackel ist, auf den sich Müller stützt. Man kann dann fordern, dass Hackel an erster Stelle genannt sein sollte. Man kann eine solche Forderung für wichtig erklären. Man kann erklären, dass man die Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung dieser Doktorarbeit verlangen muss, die natürlich zum Entzug des Doktorgrades zu führen hat. Man kann sodann den Rücktritt dieses Ministers fordern. Vielleicht als Dreingabe noch die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre.

All das tut H. nicht. Er spricht vielmehr die Empfehlung aus,

die Arbeit nicht zu überprüfen und den Doktortitel auf jeden Fall zu belassen. Alles andere könnte nur Unruhe in die politisch heile Welt bringen und in die Ruhe der Universität Regensburg stören. [6]

Der Hohn ist nicht zu verkennen, denn immerhin haben wir hier ja ein eindeutiges Plagiat vor uns, und zwar gemäß der international gültigen wissenschaftlichen Standards:

Die wörtlichen Übernahmen sind nicht durch Anführungsstriche gekennzeichnet. [6]

In unserer nächsten Bastelstunde bauen wir diese Müller’sche Auflistung gerne nochmal nach. Mit Anführungszeichen und Einzelverweisen auf Kaack, auf Hackel, ferner auf Kaack und Hackel und schließlich auch noch auf Hackel nach Kaack in etwa siebenundfünfzig Fußnoten. Zweidimensional ist das leider nicht mehr darstellbar. Aber wir waren ohnehin schon seit einiger Zeit auf der Suche nach einem originellen Deckenschmuck für unser Wohnzimmer.

Inzwischen zeichnet sich ab, dass demnächst wieder mit einer diskreten Löschung von Inhalten auf PolitPlag zu rechnen ist. Das Echo auf die jüngsten Plagiatsvorwürfe gegen ein Kabinettsmitglied gestaltet sich für H. unerfreulich. Nicht nur die Erbfeinde im VroniPlag Wiki, sondern auch Klaus Graf und der Plagiatsexperte Stefan Weber äußern sich sehr kritisch, zum Teil auch vehement ablehnend. Das zeigt nun auch bei den Qualitätsmedien gewisse Wirkung. So gibt der SPIEGEL den skeptischen Stimmen in der Szene breiten Raum und meint:

CSU-Mitglied, Minister, Doktortitel: Das scheint für einen Verdacht zu reichen. […] Die bislang bekannten Vorwürfe sind relativ banal und wiegen nicht besonders schwer. Müller soll auf drei Seiten seiner Arbeit Textteile übernommen haben, ohne sie in Anführungszeichen als Zitat kenntlich gemacht zu haben. Die Quelle hat er allerdings angegeben. [7]

Und die Augsburger Allgemeine Zeitung, die früh und ebenso uninformiert wie unkritisch über die Vorwürfe berichtet hatte, ließ uns heute im Laufe des Tages wenigstens online und live an ihrer Artikelüberarbeitungsaktion „Tausend Verbesserungen müssen blühen“ teilhaben.

Irgendwelche Verbesserungen sind von H. dagegen nicht mehr zu erwarten. Worum es ihm in Wahrheit geht, macht der Schluss seiner Pressemitteilung deutlich. Da ist unvermittelt gar nicht mehr davon die Rede, ob die Doktorarbeit des Ministers Plagiate enthält, sondern davon, ob es eine gute Arbeit ist:

Ob Müllers Arbeit als besonders originell oder schwierig anzusehen ist, möge der geneigte Leser selbst beurteilen. Insgesamt ist die Dissertation gekennzeichnet durch zahlreiche längere wörtliche Zitate. In guten Dissertationen sind Zitate über mehrere Seiten sehr selten. Tagesordnungen, die über mehrere Seiten abgepinselt wurden, so zum Beispiel S. 166-169 oder 174-178, gehören normalerweise in den Anhang. Es liegt selbstverständlich im Ermessen der Prüfer einer Universität, auch solche Arbeiten anzunehmen. [6]

Wir wissen freilich auch nicht, ob die Arbeit des Ministers als besonders originell oder schwierig gelten darf. Vor allem aber wissen wir nicht, warum uns das nun interessieren sollte. Auch können wir durchaus nicht wissen, ob diese Doktorarbeit vielleicht an anderer Stelle Plagiate enthält. Aber auch das hat uns nicht deshalb schon zu interessieren, weil H. sie mit ebenso vagen wie bösartigen Unterstellungen in ein schlechtes Licht rücken will. H.s somit geleistete Arbeit allerdings erscheint uns als weder besonders originell noch als irgendwie schwierig. Denn mit Insinuationen ließ sich schon immer „arbeiten“, und schwierig war das noch nie.

6 Antworten zu “Betrifft: Plagiatsvorwürfe gegen Entwicklungsminister Müller

  1. Pingback: Schavan und die Epigonen | Erbloggtes

  2. In einer Pressemitteilung lässt die Universität Regensburg heute wissen, dass die Plausibilitätsprüfung durch den Ombudsman keine Hinweise darauf erbracht habe, dass Müller in seiner Dissertationsschrift gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen hat. „Es bestehe keine Notwendigkeit, ein förmliches Vorprüfungsverfahren zu eröffnen“.
    Herr Heidingsfelder hat sich bislang nicht geäußert.

    • Das hat die Uni Regensburg aber schön gesagt:
      „Satzungsgemäße Aufgabe des Ombudsmannes ist es, derartige Vorwürfe unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung, auf mögliche Motive und im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe zu prüfen.“

      • Eine Untersuchung der Vorwürfe auf ihre möglichen Motive – das ist apart. Wenn der Ombudsmann zu dem Schluss kommt, dass die Vorwürfe fundiert, aber aus miesen Motiven erhoben worden sind, hat das welche Konsequenz?

      • Die Konsequenz ist dann, dass die Prüfung im Hinblick auf Möglichkeiten der Ausräumung der Vorwürfe erfolgreich war, weil keine Notwendigkeit besteht, überhaupt eine förmliche Vorprüfung durchzuführen, wenn man stattdessen viel leichter die Quelle der Vorwürfe schlechtmachen kann.

      • Lustig auch:
        „Die Regensburger Hochschulgruppe ‚Bunte Liste‘ fordert im Fall Müller eine Kommissionsanhörung. Dass nicht einmal eine Untersuchung zur Klärung wissenschaftlichen Fehlverhaltens eingeleitet werde, sei ein Skandal. […] „Die ‚Bunte Liste‘ kündigte an, Einspruch gegen die Entscheidung der Universität zu erheben.“
        http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/plagiatsvorwuerfe-minister-mueller-regensburger-studenten-100.html
        Einspruch! Gegen einen Ombudsman! Von Studierenden! In Bayern! Köstlich!

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