Wissenschaftsallianz fordert Festungshaft für Rezensenten

Gastbeitrag von Prof. Dr. Dr. mult. Hein-Schmöke Pufogel, stellv. Vors. der wissenschaftlichen Sauberkeitsstandarten-Allianz (SAUSTALL)

Verwerfliche Umtriebe wissenschaftsloser Gesellen in diesem unserem geistigen Vaterlande nötigen die SAUSTALL, die naturgesetzmäßige Verkörperung der Wissenschaft selbst, zu folgender Regelung:

Die öffentliche Besprechung wissenschaftlicher Werke kann als sogenanntes Rezensieren grundsätzlich nur nach vorheriger Zensur erfolgen. Dem zersetzenden Gift hämischer und herabwürdigender Besprechungen, die geeignet sind, die Achtung und Wertschätzung des gemeinen Volkes für den Geistesadel zu mindern, ist dadurch wirksam zu begegnen, dass hinfort nur noch Universitätsprofessoren das Rezensieren erlaubt ist. Im Ausnahmefalle kann eine Erlaubnis auch anderen Universitätsbediensteten in Festanstellung erteilt werden, sofern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Rektorats vorgelegt wird.

Unbefugte Rezensenten sind empfindlicher Bestrafung zuzuführen. In schweren Fällen ist auf Festungshaft zu erkennen. Ein besonders schwerwiegender Verstoß liegt regelmäßig dann vor, wenn in der Besprechung eines wissenschaftlichen Werkes der ehrabschneidende Vorwurf des „Zitierfehlers“ erhoben wird. Derartige Verdächtigungen sind vielmehr ausschließlich in frühester Morgenstunde im Beisein geeigneter Sekundanten vermittels schlagender Beweise vorzubringen. Vollständige Geheimhaltung ist hierbei besondere Ehrenpflicht.

Seine akademische Würde hat verwirkt, wer sich mit den Unterzeichnern der derzeitig in Umlauf gebrachten Schandpetition gegen unsere hehren Grundsätze gemein macht.

5 Antworten zu “Wissenschaftsallianz fordert Festungshaft für Rezensenten

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  2. Walter Syndikus

    Hoch verehrter Herr Professor

    Ihre im Grundsatz nicht völlig fernliegenden Überlegungen bedürfen dringend der Ergänzung. Erst die Stählung durch jahrelang erduldete Impertinenzen des akademischen Personals und die wiederholte Übung, derartige Aufsässigkeiten in der Form verbindlich, in der Sache unbeugsam zurückzuweisen, würden Sie in die Lage versetzen, der hier zu verhandelnden Angelegenheit vom Feldherrenhügel der Lenkung wissenschaftlicher Kohorten aus – statt bloß aus dem notwendigerweise beschränkten Blickwinkel des Schützengrabens gelehrter Streitsucht – gewahr zu werden. Größeres steht hier auf dem Spiel als der Schutz angeblichen Geistesadels. Mögen wir an unserer Heimatfront auch des öfteren vorgeben, dass uns die für jeden gesunden Geist völlig unbegreiflichen Empfindlichkeiten dieser in den seltensten Fällen satisfaktionsfähigen Gestalten am Herzen liegen, so gilt dies doch nur, sofern der höhere Zweck, dem zu dienen wir uns verpflichtet haben, dies fordert.

    Dieser Zweck ist einem Wort zu fassen: Disziplin. Eine Universität kann nicht ohne Ordnung bestehen. Und wie Ihnen jeder Korporal bestätigen wird, gibt es in keiner Armee Ordnung ohne den Arrest. Um so mehr trauern wir, die Generäle der Gelehrsamkeit, dem Karzer nach, der dem unbotmäßigen Denker schon in jungen Jahren einprägte, daß nur fortkommt, wer nicht fehlt. Eine gewisse Verweichlichung des Geistes ist folglich auch Ihren Anmerkungen, hochverehrter Herr Professor, anzumerken, auch Sie sind wohl nicht mehr zu Studentenzeiten eingefahren. Folglich erliegen auch Sie noch dem in Ihrer Stellung allerdings verzeihlichen Irrtum, zumindest Professoren dürften in den Grenzen ihres Standes denken, was sie wollen. Diese Auffassung ist irrig und kann zumindest in unseren Kreisen kaum noch als herrschende Meinung gelten. Auch des Professors Aufgabe ist die Arbeit. Über diese Arbeit ist Rapport zu erstatten. Schon dies verhindert gottlob in den meisten Fällen die lästige Angewohnheit des Selbstdenkens. Weiter vorkommende Fälle unerwünschter Geistestätigkeit wären dem Kanzler der jeweiligen Universität auf dem Dienstweg vorzulegen. Rektoren sind hierfür selten tauglich. Zu viele erliegen dem Irrglauben, sie seien für ihre Regentschaft auf das Wohlwollen ihrer Untertanen angewiesen. Sie erliegen dem Trug, tatsächlich innerhalb ihres Sprengels die Regierungsgewalt innezuhaben, wo doch wir es sind, die ihnen die Thronreden schreiben, wie es ja übrigens auch in Britannien gute Übung ist.

    Doch sprechen wir nicht weiter über diese Duodezfürsten der Gelehrsamkeit, fragen wir uns vielmehr, welche Einrichtung dem um sich greifenden Rezensionswesens aus der Sicht jener, die die Sache als ganze überblicken, wohl zu geben wäre. Am besten wäre es wohl, an jeder Universität eine geheime Kammer einzurichten, der alle Druckerzeugnisse aus der Feder besoldeter Geisteskrämer vorzulegen wären (denn auszutreiben ist diesem geltungsüchtigen Pack das Schreiben bekanntlich nicht). Sofern ein Verstoß gegen das Dekorum der Gelehrsamkeit festzustellen ist, kann das Gremium eine sofortige Überprüfung der Reisekostenabrechnungen der letzten zwanzig Jahre unter Vorlage aller Originalbelege verlangen. Besonderes Augenmerk ist hierbei – so weiß es jeder Mann der Tat – auf die rechtskonforme Ausweisung des jeweils eingenommenen Frühstücks zu legen. Glauben Sie mir, wir werden der Unbotmäßigkeit der angeblichen Berufsdenker schon Herr werden.

    Ich erlaube mir noch den Hinweis, daß Ihre Entgegnung darüber entscheidet, ob ich meinem an Ihrer Universität tätigen Kollegen eine entsprechende Überprüfung Ihres Spesengebarens der letzten zwei Dekaden anempfehlen werde, und schließe mit der Äußerung vorzüglicher Hochachtung.

  3. Hansgert Ruppert

    Schön! Applaus für beide! 🙂

  4. Bravo, bravo! Da jauchzt das Philologenherz: natürlich kommt vor dem Re(!)-zensieren das Zensieren!

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